Rechtliche Hinweise
- Datenschutzerklärung
- Nutzungsbedingungen der Website
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
(„Allgemeine Geschäftsbedingungen“)- 1. Begriffsbestimmungen
- 2. Erbringung von Dienstleistungen
- 3. Produkte
- 4. Laufzeit
- 5. Zahlung
- 6. Steuern
- 7. Pflichten des Kunden
- 8. Rechte von Network Innovations zur Aussetzung des Dienstes
- 9. Kündigung, Beendigung, Zugangsverweigerung und höhere Gewalt
- 10. Gewährleistungen, Haftung und Freistellung
- 11. Rechte an geistigem Eigentum
- 12. Rechtsbehelfe
- 13. Abtretung
- 14. Zusicherungen, Gewährleistungen und Verpflichtungen
- 15. Sonstiges
- Produktkaufbedingungen
- Bedingungen für die Vermietung und das Leasing von Produkten
- Richtlinie zur zulässigen Nutzung
- Erklärung zur Einhaltung der DSGVO
- Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels
- Kontakt
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN („Allgemeine Geschäftsbedingungen“)
1. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
Großgeschriebene Begriffe, die hier ohne Definition verwendet werden, haben die nachstehend angegebene Bedeutung.
| Begriff | Definition |
|---|---|
| Anwendbares Recht | Alle geltenden Bundes-, Landes-, kommunalen und internationalen Gesetze, Vorschriften und Bestimmungen. |
| Aktivierungsaufträge / Aktivierungsauftragsformulare (AOF) | Das Formular, das beim Kauf bestimmter Produkte und/oder Dienstleistungen zu unterzeichnen ist und in dem der Umfang, die Preise sowie etwaige zusätzliche oder besondere Geschäftsbedingungen festgelegt sind. Eine Bestellung, die den Umfang, die Preise sowie etwaige zusätzliche oder besondere Geschäftsbedingungen enthält, gilt ebenfalls als AOF. |
| Kunde | Die Partei, die einen Dienstleistungsvertrag unterzeichnet, oder die Partei, an die die Produkte und/oder Dienstleistungen geliefert bzw. erbracht werden. |
| Beginn | Der früheste der folgenden Zeitpunkte: (i) das im Dienstleistungsvertrag als Beginn angegeben Datum; (ii) das Datum der Installation und Aktivierung der Dienstleistung oder (iii) das Datum, an dem die Produkte an den Kunden geliefert werden, oder das tatsächliche Datum der Aktivierung der Dienstleistung, falls sich die Erbringung aufgrund höherer Gewalt oder anderer Ursachen, die außerhalb der Kontrolle von Network Innovations liegen, verzögert. |
| Kundenereignisse | Zusammenfassend bezeichnet dieser Begriff (i) die unsachgemäße oder unbefugte Nutzung der Produkte/Dienstleistungen oder eine Nutzung, die nicht den Anweisungen und Spezifikationen von Network Innovations und/oder des Herstellers entspricht, (ii) die Nutzung der Produkte/Dienstleistungen in einer anderen als der vorgesehenen Weise, (iii) die Installation, Deinstallation, der Transport, die Entfernung, die Modifizierung und/oder die Wartung der Produkte/Dienste, sofern diese Tätigkeiten nicht von Network Innovations durchgeführt wurden oder ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Network Innovations erfolgten, (iv) Verluste oder Schäden aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt oder (v) Schäden an Produkten, die von anderen Personen als Technikern von Network Innovations oder von Network Innovations bereitgestelltem Personal verursacht wurden. |
| Gültigkeitsdauer | Der Zeitraum beginnt mit der Lieferung der Produkte an den Kunden und endet mit der Rückgabe der Produkte an den Ab-Werk-Standort. |
| Vom Kunden bereitgestellte Produkte oder vom Kunden bereitgestellte Einrichtungen | Bezeichnet die Produkte und/oder Einrichtungen, die bei der Nutzung der Dienstleistung zum Einsatz kommen und die entweder (a) vom Kunden zur Nutzung im Rahmen der Dienstleistung bereitgestellt werden; oder (b) von einem Dritten im Rahmen eines Vertrags mit dem Kunden gemäß Ziffer 6.7 bereitgestellt werden; oder (c) die vom Kunden bei Network Innovations erworbenen Produkte sind. |
| Endnutzer | Bezeichnet den Endnutzer der Dienstleistung. |
| Ab-Werk-Standort | Ort, an dem die Produkte an den Kunden geliefert oder dem Kunden zur Abholung bereitgestellt werden, wie in einem AOF festgelegt. |
| Ereignis höherer Gewalt | Jedes Ereignis, das durch Gründe verursacht wird, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle von Network Innovations liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt; Handlungen oder Unterlassungen von Lieferanten oder Dritten; Unruhen, Kriege (ob erklärt oder nicht), bewaffnete Konflikte oder die ernsthafte Gefahr derselben, Feindseligkeiten, militärische Mobilisierung, Blockaden, Ausschreitungen oder Drohungen oder Sabotageakte oder Terrorismus; Explosionen; Unfälle; widrige Wetterbedingungen, meteorologische/atmosphärische Ereignisse oder Störungen (einschließlich Sonneneruptionen, Sonnenausfälle und elektromagnetische Stürme), Ausfall, Störung oder Verlust von Satelliten, Ausfall oder Verlust von Transpondern, Sonneneruptionen, durch Weltraummüll verursachte Schäden, Verlust oder Beschädigung der Unterseekabelinfrastruktur; Erdbeben, Überschwemmungen, Taifune, schwere Stürme oder andere Naturkatastrophen; Seuchen, Epidemien, Pandemien, Ausbrüche von Infektionskrankheiten oder sonstige Krisen im Bereich der öffentlichen Gesundheit, einschließlich Quarantäne oder anderer Beschränkungen; Streiks; Aufstände; Embargos; Transportverzögerungen; die Unmöglichkeit, Lieferungen zu beschaffen; oder Anforderungen, Anordnungen oder Vorschriften einer zuständigen staatlichen Behörde oder einer sonstigen zivilen oder militärischen Behörde. Zur Vermeidung von Zweifeln gilt der Ausfall von durch den Kunden bereitgestellten Produkten oder Einrichtungen für Network Innovations als Ereignis höherer Gewalt. |
| Weiterverwirklichte Bestimmungen | Bestimmungen aus Lieferverträgen mit Dritten, die Network Innovations mit solchen Drittanbietern abgeschlossen hat und die die Nutzung der Produkte und/oder Dienstleistungen dieser Dritten regeln, in ihrer jeweils gültigen Fassung. |
| Rechte an geistigem Eigentum | Bezeichnet Patente, Marken, Dienstleistungsmarken, Handelsnamen, eingetragene Geschmacksmuster, Geschmacksmuster, Urheberrechte und andere Formen geistigen oder gewerblichen Eigentums, Know-how, Erfindungen, Formeln, vertrauliche oder geheime Verfahren, Geschäftsgeheimnisse und vertrauliche firmeneigene Informationen sowie alle sonstigen geschützten Rechte und Vermögenswerte und alle damit verbundenen Lizenzen und Genehmigungen, jeweils weltweit, unabhängig davon, ob sie eingetragen oder eintragungsfähig sind, für deren gesamte Laufzeit sowie alle Verlängerungen und Erneuerungen sowie alle Anträge auf Eintragung im Zusammenhang mit den vorgenannten Rechten. |
| Insolvenzfall | Bezeichnet den Fall, dass der Kunde oder ein Dritter gegen den Kunden ein Verfahren einleitet, sei es freiwillig oder zwangsweise gemäß den Insolvenzgesetzen eines Landes, in dem er tätig ist, oder gemäß anderen Insolvenzgesetzen oder Gesetzen, die eine Entlastung von Schuldnern vorsehen, oder der Kunde unter amtliche Verwaltung gestellt wird oder einen Vergleich oder eine sonstige Vereinbarung mit seinen Gläubigern oder einer Gläubigergruppe schließt oder ein Zwangsverwalter, Insolvenzverwalter oder Konkursverwalter bestellt wird, um das Geschäft des Kunden fortzuführen oder die Kontrolle über oder den Besitz an seinen Vermögenswerten zum Wohle seiner Gläubiger oder eines Teils davon zu übernehmen, oder der Kunde seine Geschäftstätigkeit einstellt. |
| Leasinggebühren | Bezeichnet die Leasinggebühren für die vom Kunden bei Network Innovations geleasten Produkte. |
| Pfandrecht | Pfandrechte, Belastungen, Sicherungsrechte oder sonstige Ansprüche, die an einem Teil der Produkte bestehen können (mit Ausnahme derjenigen, die von Network Innovations daran bestellt wurden). |
| Schäden | Verluste, Ansprüche, Forderungen, Schäden, Klagegründe, Haftungen und Aufwendungen (einschließlich Anwaltskosten und anderer Fachkosten) jeglicher Art. |
| Mindestlaufzeit | Mindestlaufzeit gemäß der geltenden Dienstleistungsvereinbarung, die am Beginntermin beginnt und am Ende der Dienstleistung endet und etwaige Verlängerungen umfassen kann, während derer Network Innovations die in der Dienstleistungsvereinbarung festgelegte Dienstleistung erbringt. |
| Network Innovations | Bezeichnet die Gesellschaft von Network Innovations, die mit einem Kunden einen Vertrag über die Bereitstellung von Produkten und/oder Dienstleistungen abschließt. |
| Network Innovations-Unternehmen | Bezeichnet Network Innovations Inc. sowie alle mit ihr verbundenen oder gemeinsam kontrollierten Unternehmen oder Tochtergesellschaften. |
| Network Innovations-Gruppe | Bezeichnet Network Innovations sowie deren Tochtergesellschaften und verbundene Unternehmen, einschließlich der Führungskräfte, Mitarbeiter, Beauftragten, Partner, Vorstandsmitglieder und Aktionäre von Network Innovations und/oder eines der Network Innovations-Unternehmen. |
| AUP-Richtlinie von Network Innovations | Die Richtlinie zur zulässigen Nutzung von Network Innovations, die auf der Website der Network Innovations-Gruppe veröffentlicht ist. |
| Von Network Innovations bereitgestellte Einrichtungen | Bezeichnet die Einrichtungen, die Eigentum von Network Innovations sind und zur Erbringung der Dienste genutzt werden. |
| NI-Portale | Bezeichnet die von Network Innovations betriebenen Portale, einschließlich, aber nicht beschränkt auf SatCompass NextGEN (SCNG) oder das angegebene CRM-System. |
| Einmalige Gebühr | Bezeichnet die einmalige Gebühr, die bei Unterzeichnung des Dienstleistungsvertrags im Voraus zu entrichten ist und unter anderem die Aktivierungsgebühr, die Anschlusskaution, die Gebühr für die Anschlusskonfiguration, die Sicherheitskaution sowie alle sonstigen (gegebenenfalls anfallenden) Gebühren umfasst, die im Dienstleistungsvertrag festgelegt sind. |
| Leistungen außerhalb des Leistungsumfangs | Alle Arbeiten, die zur Erbringung einer Dienstleistung oder zur Gewährleistung ordnungsgemäßer Betriebsbedingungen einer Dienstleistung an einem Standort erforderlich sind, sowie alle Arbeiten, deren Durchführung der Kunde von Network Innovations verlangt und die nicht Bestandteil des jeweiligen Dienstleistungsangebots im Rahmen des geltenden Dienstleistungsvertrags sind. |
| Produkte | Bezeichnet die Produkte, die Network Innovations dem Kunden entweder durch Miete, Leasing oder Verkauf zur Verfügung stellt, wie im Dienstleistungsvertrag angegeben und aufgeführt. Mietet der Kunde die Produkte von Network Innovations, gelten die Produktmietbedingungen und Ziffer 2.1; least der Kunde die Produkte von Network Innovations, gelten die Produktleasingbedingungen und Ziffer 2.2; und erwirbt der Kunde die Produkte von Network Innovations, gelten die Produktkaufbedingungen und Ziffer 2.3. |
| Standort der Produkte | Die in der jeweiligen Dienstleistungsvereinbarung aufgeführten Standorte des Kunden, an denen die Produkte genutzt werden. |
| Leasingbedingungen für Produkte | Bezeichnet die von Network Innovations festgelegten Geschäftsbedingungen (in ihrer jeweils gültigen Fassung), die für das Leasing von Produkten durch den Kunden für einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten gelten. |
| Produktmietbedingungen | Bezeichnet die von Network Innovations festgelegten Geschäftsbedingungen (in ihrer jeweils gültigen Fassung), die für die kurzfristige Anmietung von Produkten durch den Kunden für einen Zeitraum von weniger als 12 Monaten gelten. |
| Produktkaufbedingungen | Bezeichnet die von Network Innovations festgelegten Geschäftsbedingungen (in ihrer jeweils gültigen Fassung), die für den Kauf von Produkten durch den Kunden gelten. |
| Produktkaufpreis | Ist der für die erworbenen Produkte zu zahlende Preis. |
| Remote-Standort | Bezeichnet den im AOF oder in der über die NI-Portale aufgegebenen Bestellung angegebenen Standort oder Ort, an dem sich die Produkte befinden oder an dem die Dienstleistungen erbracht und bereitgestellt werden können. |
| Mietgebühren | Bezeichnet die Mietgebühren für die vom Kunden bei Network Innovations gemieteten Produkte. |
| Sicherheitsleistung | Bezeichnet die Kaution für die Dienstleistung (einschließlich der gegebenenfalls für geleaste Produkte zu zahlenden Kaution), wie in einem Dienstleistungsvertrag festgelegt und gemäß Ziffer 4.6 dieser Vereinbarung anwendbar. |
| Dienstleistung(en) | Von Network Innovations zu erbringende Kommunikationsdienste und damit verbundene Dienste, wie in der jeweiligen Dienstleistungsvereinbarung festgelegt. |
| Dienstleistungsgebühren | Wiederkehrende Gebühren für erbrachte Dienste, bei denen es sich um Abonnementgebühren und/oder Nutzungsgebühren handeln kann und die gegebenenfalls die Leasing- oder Mietgebühren umfassen. |
| Dienstleistungsvertrag(e) | Bezeichnet entweder (A) eine über die NI-Portale aufgegebene Bestellung und die damit verbundenen Bedingungen, die gemäß den Produktanhängen und Preislisten gelten; oder (B) eine unter Verwendung des AOF aufgegebene Bestellung sowie die Anhänge zum AOF, die unter anderem Folgendes enthalten können (1) die Übertragungsparameter, Dienststandards oder Spezifikationen, Dienstinformationen, (2) geltende Dienstanhänge und Produktanhänge, (3) Preislisten, (4) SLA (sofern zutreffend) und (5) gegebenenfalls besondere Geschäftsbedingungen. Der Dienstleistungsvertrag unterliegt den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Dienstleistungsvertrags. |
| SLA | Bezeichnet die Standard-Service-Level-Vereinbarung von Network Innovations (sofern zutreffend). |
| Steuern | Alle anwendbaren Bundes-, Landes-, Kommunal- und ausländischen Steuern oder Abgaben, einschließlich Mehrwert-, Umsatz-, Nutzungs-, Quell- und Verbrauchssteuern, Beiträge zum Universal Service Fund, die von der US-amerikanischen Federal Communications Commission (und anderen ähnlichen Behörden in anderen Rechtsordnungen) festgesetzt werden, oder andere ähnliche Telekommunikationsabgaben sowie alle sonstigen Gebühren oder Abgaben (mit Ausnahme von Steuern oder Abgaben, die auf dem Nettogewinn von Network Innovations basieren). |
| Kündigungsgebühr | Bezeichnet den Betrag, der den für die verbleibende Laufzeit einer vereinbarten Mindestlaufzeit fälligen und zahlbaren Servicegebühren entspricht. |
2. ERBRINGUNG DER DIENSTLEISTUNGEN
2.1 Bestellung von Dienstleistungen
Network Innovations stellt dem Kunden die Produkte und/oder Dienstleistungen gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den im Dienstleistungsvertrag festgelegten Bedingungen und den (gegebenenfalls) geltenden Flow-Down-Bedingungen zur Verfügung. Der Kunde kann die Produkte und/oder Dienstleistungen entweder durch Einreichen eines unterzeichneten AOF oder durch Aufgabe einer Bestellung über die NI-Portale bestellen.
2.2 Änderungen an Produkten und/oder Dienstleistungen
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Network Innovations die derzeit angebotenen Produkte und/oder Dienstleistungen („Ersatzprodukt und/oder -dienstleistung“) jederzeit während der Laufzeit der Dienstleistung ändern und/oder ersetzen kann und dass Network Innovations den Kunden nach einer Frist von mindestens vierzehn (14) Kalendertagen auf das Ersatzprodukt und/oder die Ersatzdienstleistung umstellen kann. Der Kunde erklärt sich ferner damit einverstanden, dass Spezifikationen, Beschreibungen und Abbildungen der Produkte und Dienstleistungen nur zur Veranschaulichung dienen und Änderungen, Verbesserungen oder Überarbeitungen des Designs vorbehalten sind.
2.3 Netzwerk-Upgrade
Network Innovations und/oder seine Lieferanten sind berechtigt, das/die Netzwerk(e) jederzeit nach Benachrichtigung des Kunden zu aktualisieren, und der Kunde erklärt sich damit einverstanden, die entsprechenden Hardware-Änderungen (sofern erforderlich) auf eigene Kosten vorzunehmen. Sind Notfall-Upgrades erforderlich, so wird Network Innovations sich zwar bemühen, den Kunden zu benachrichtigen, doch haben Network Innovations und/oder seine Lieferanten das Recht, Notfall-Upgrades an dem/den Netzwerk(en) ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden durchzuführen.
2.4 Fehlerbehebung
Network Innovations ist jederzeit berechtigt, Maßnahmen zur Fehlerbehebung durchzuführen, um etwaige Probleme bei der Erbringung der Dienste zu beheben, und der Kunde hat gegenüber Network Innovations keinen Anspruch wegen Ausfallzeiten, die sich aus solchen Maßnahmen zur Fehlerbehebung ergeben.
2.5 Recht auf Überwachung
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass sich Network Innovations das uneingeschränkte Recht vorbehält, den Dienst und jegliche Kommunikation des Kunden zu überwachen, einschließlich des Rechts, Informationen und Daten offenzulegen, sofern dies von einer staatlichen oder Aufsichtsbehörde gemäß den geltenden Gesetzen verlangt wird.
2.6 Technische Dienstleistungen
Falls Network Innovations technische Dienstleistungen erbringen muss, unterliegt der Kunde den Arbeitszeiten der jeweiligen Rechtsordnungen des Remote-Standorts sowie den im Dienstleistungsvertrag festgelegten besonderen Bedingungen.
2.7 Nutzungsbedingungen
Die Bereitstellung von Produkten und Dienstleistungen durch Network Innovations unterliegt den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dem geltenden Dienstleistungsvertrag, der Verfügbarkeit der Produkte und Dienstleistungen sowie den anwendbaren Flow-Down-Bedingungen unter Ausschluss aller anderen Bedingungen, die der Kunde möglicherweise in einer Bestellung, einer Beschaffungsanforderung, einem Kaufauftrag oder einem ähnlichen Dokument oder durch Handelsbräuche, Gebräuche, Praktiken oder Geschäftsgepflogenheiten einzubeziehen versucht. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen verschiedenen Bestimmungen sind die maßgeblichen Dokumente der Dienstleistungsvertrag, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und schließlich die weitergeleiteten Bedingungen.
2.8 Ort der Leistungserbringung
Gegebenenfalls wird der Kunde Network Innovations über jede Verlegung des Produktstandorts oder des Dienstleistungsstandorts informieren, die sich auf die Dienstleistungen auswirken könnte. Network Innovations behält sich das Recht vor, dem Kunden die Kosten für Unterstützung in Rechnung zu stellen, die im Zusammenhang mit der Verlegung des Produktstandorts oder des Dienstleistungsstandorts durch den Kunden innerhalb einer genehmigten Region entstehen können und die sich auf die Dienstleistungen auswirken könnten; der Kunde verpflichtet sich, diese Kosten zu tragen. Die Dienstleistungen können auf das in einem Dienstleistungsvertrag festgelegte „geografische Dienstleistungsgebiet“ oder die dort festgelegte Region beschränkt sein. Wenn der Kunde während der Mindestlaufzeit den Standort, an dem er die Dienstleistungen in Anspruch nimmt, in ein anderes Gebiet außerhalb des in einem Dienstleistungsvertrag festgelegten geografischen Dienstleistungsgebiets oder der dort festgelegten Region verlegen möchte, muss der Kunde Network Innovations mindestens dreißig (30) Tage vor dem geplanten Umzug benachrichtigen, damit die Parteien umgehend die potenziellen Auswirkungen eines solchen Umzugs auf die Möglichkeit der weiteren Erbringung der Dienstleistungen (z. B. Verfügbarkeit der Dienstabdeckung, technische und betriebliche Anforderungen sowie Lizenzanforderungen) sowie auf die damit verbundenen Preise für die Dienstleistungen und die mit dem Umzug verbundenen Kosten erörtern können. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung der Gebühren für die Dienste erlischt während dieses Zeitraums nicht. Wird festgestellt, dass die Dienste während und/oder nach dem Umzug fortgeführt werden können, können die Preise und Kosten für die Dienste angepasst werden, um Network Innovations für den Standortwechsel und die damit verbundenen Dienste angemessen zu entschädigen, und der Kunde wird alle erforderlichen Änderungen vornehmen, um diese Anpassungen in Kraft zu setzen. Wird von Network Innovations festgestellt, dass der Dienst nach einem solchen Umzug nicht fortgeführt werden kann, so kann Network Innovations den Dienst oder die betroffene AOF nach Benachrichtigung des Kunden so kündigen, als ob ein Ereignis gemäß Ziffer 8.2 (A) (vi) eingetreten wäre, ohne dass eine zusätzliche Kündigungsfrist oder Nachbesserungsfrist erforderlich ist. Im Falle einer solchen Kündigung hat der Kunde die in Rechnung gestellten Beträge zu zahlen und sicherzustellen, dass die Produkte gemäß Ziffer 8.3 an Network Innovations zurückgegeben werden.
2.9 Sonderdienste
Network Innovations übernimmt keine Gewähr für die Genauigkeit von GPS-Diensten oder ähnlichen Diensten, die möglicherweise Teil des vom Kunden bestellten Dienstes sind. Network Innovations haftet nicht für direkte oder indirekte Verluste, die sich aus der Nutzung solcher Dienste durch den Kunden ergeben können.
2.10 Notrufnummer 911 und andere Notdienste
Sofern nicht in einem Dienstleistungsvertrag anders festgelegt und durch geltendes Recht vorgeschrieben, erkennt der Kunde an, dass die von Network Innovations bereitgestellten Produkte und Dienste nicht in der Lage sind, Notrufe unter der Nummer 911 oder Anrufe an andere universelle Notrufnummern (UETN) wie beispielsweise 112 in Europa zu bearbeiten, und dass Informationen zum geografischen Standort und/oder zur Rückrufnummer nicht an eine Notrufzentrale oder eine öffentliche Notrufannahmestelle (PSAP) weitergeleitet werden. Daher sollte der Kunde über alternative Möglichkeiten verfügen, um Notdienste zu erreichen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Network Innovations gegenüber dem Kunden oder Dritten keine Haftung für die Nutzung der Produkte und Dienste durch den Kunden oder Dritte für Notdienste übernimmt.
3. PRODUKTE
3.1 Vermietung von Produkten
Zusätzlich zu den Diensten kann Network Innovations auch Produkte auf Mietbasis bereitstellen, vorbehaltlich der Mietgebühren, der Kaution und anderer Bedingungen, die im Dienstleistungsvertrag und in den Produktmietbedingungen festgelegt sind.
3.2 Leasing von Produkten
Zusätzlich zu den Dienstleistungen kann Network Innovations auch Produkte auf Leasingbasis bereitstellen, vorbehaltlich der Leasinggebühren, der Kaution und anderer Bedingungen, die im Dienstleistungsvertrag und in den Produkt-Leasingbedingungen festgelegt sind.
3.3 Kauf und Verkauf von Produkten
Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, auf eigene Kosten alle Produkte, Endgeräte, Software oder Einrichtungen zu beschaffen, die für die Anbindung an die Dienstleistungen erforderlich sind, und hat den Produktkaufpreis an Network Innovations zu zahlen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die erworbenen Produkte den Produktkaufbedingungen unterliegen. Sofern zwischen den Parteien in einem Dienstleistungsvertrag nichts anderes vereinbart wurde und der Kunde kein vorab genehmigtes Kreditkonto bei Network Innovations erhalten hat, ist 100 % des Produktkaufpreises vor der Lieferung im Voraus zu zahlen. Der Kunde hat Network Innovations über alle Änderungen oder Modifikationen an den Produkten oder Teilsystemen zu informieren, die sich nachteilig auf die Dienste auswirken. Unter diesen Umständen kann Network Innovations nach eigenem Ermessen und ohne Haftung gegenüber dem Kunden die Dienste einstellen.
3.4 Vom Kunden bereitgestellte Produkte
Der Kunde hat die vom Kunden bereitgestellten Produkte auf eigene Kosten an Network Innovations zu liefern. Soweit erforderlich, installiert Network Innovations die vom Kunden bereitgestellten Produkte zur Erbringung der Dienstleistungen auf Kosten des Kunden. Die vom Kunden bereitgestellten Produkte verbleiben jederzeit auf Risiko des Kunden und werden von Network Innovations mit angemessener Sorgfalt verwendet. Der Kunde gewährleistet, dass die vom Kunden bereitgestellten Produkte in einwandfreiem Zustand sind und gemäß ihren Spezifikationen funktionieren.
3.5 Nutzungsrecht an Produkten; Schutz vor Pfandrechten
Der Kunde ist berechtigt, die Produkte gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem geltenden Dienstleistungsvertrag ausschließlich dazu zu nutzen, den Nutzen aus den Dienstleistungen zu ziehen. Die Gefahr an den Produkten geht mit der Lieferung auf den Kunden über, und der Kunde verwahrt die Produkte treuhänderisch, bis die vollständige Zahlung für die Produkte an Network Innovations erfolgt ist oder die Produkte an Network Innovations zurückgegeben wurden. Auf Verlangen erklärt sich der Kunde bereit, alle erforderlichen Dokumente zu unterzeichnen, um die Rechte von Network Innovations an den Produkten zu sichern. Der Kunde darf nicht zulassen, dass an irgendeinem Teil der Produkte Pfandrechte entstehen. Entsteht ein Pfandrecht an den Produkten, so hat der Kunde dieses unverzüglich durch Zahlung, Bürgschaft oder auf andere Weise zu lösen und Network Innovations gegen alle dadurch verursachten Verluste zu verteidigen, freizustellen und schadlos zu halten.
3.6 Tests
Beim Kauf bestimmter Produkte führt das technische Personal von Network Innovations nach der Installation der Produkte gegebenenfalls eine Reihe von Tests („Inbetriebnahmetests“) durch, um zu überprüfen, ob die installierten Produkte den entsprechenden Betriebsstandards entsprechen. Die Dienste stehen dem Kunden erst dann zur Nutzung zur Verfügung, wenn die Inbetriebnahmetests erfolgreich abgeschlossen sind. Die Inbetriebnahmeprüfungen dauern für jede Leitung etwa 48 Stunden, sofern jeder Test erfolgreich abgeschlossen wird und keiner wiederholt werden muss. Wenn der Kunde die Inbetriebnahmeprüfungen vor deren Abschluss stört oder abbricht, gelten die Reparatur- und Gewährleistungsverpflichtungen sowie die Service-Level-Zusagen (sofern vorhanden) von Network Innovations erst dann, wenn die Inbetriebnahmetests erfolgreich abgeschlossen wurden; alle mit der Unterbrechung, der Wiederaufnahme und dem Abschluss der Inbetriebnahmetests verbundenen Gebühren und Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
3.7 Pflege und Nutzung
Der Kunde hat sicherzustellen, dass:
- die Produkte im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs und gemäß den Betriebsspezifikationen von Network Innovations und des Herstellers verwendet werden;
- die Produkte in einer für ihren Verwendungszweck geeigneten Umgebung aufbewahrt und betrieben werden (beispielsweise müssen die Innengeräte in einer sauberen, wind- und wasserdichten Umgebung aufbewahrt werden);
- die Produkte keinen „Kundenereignissen“ ausgesetzt werden;
- die Produkte nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Network Innovations weiterverkauft oder vermietet werden; und
- aktuelle Aufzeichnungen und Protokolle über Reparatur, Wartung, Leistung und Zustand der Produkte geführt werden.
Der Kunde darf keine Etiketten, die Network Innovations an den Produkten anbringt, entfernen oder unkenntlich machen. Alle Änderungen, Ergänzungen und Ersatzteile an den Produkten sind Eigentum von Network Innovations. Der Kunde hat, falls erforderlich, auf eigene Kosten (i) die Beleuchtung, die Stromversorgung, den Blitzschutz, die Telekommunikationsanschlüsse, die Bauarbeiten und die Innenverkabelung bereitzustellen; (ii) Network Innovations oder dessen benanntem Vertreter uneingeschränkte und ungehinderte Zugangsrechte zum Betreten und Verlassen jedes Produktstandorts gewähren oder dafür sorgen, dass diese gewährt werden, und (iii) den gesamten Transport auf dem Seeweg vom Hubschrauberlandeplatz oder Hafen zu und von jedem Produktstandort (sofern zutreffend) bereitstellen. Wenn der Kunde eigene Produkte (d. h. vom Kunden bereitgestellte Produkte) an das Netzwerk von Network Innovations anschließt, muss der Kunde sicherstellen, dass diese Produkte kompatibel sind und die betriebliche Effizienz sowie die technische Integrität der Dienste, des Netzwerks von Network Innovations, der Netzwerke seiner Drittanbieter oder sonstiger Dienste von Network Innovations in keiner Weise beeinträchtigen, beeinträchtigen, untergraben oder stören. Network Innovations hat das ausschließliche Recht, über das bordeigene Netzwerk zusätzliche Dienste für Dritte bereitzustellen, sofern diese Dienste den vom Kunden empfangenen Dienst nicht beeinträchtigen.
3.8 Lieferbedingungen
Sofern in einem Dienstleistungsvertrag nicht anders festgelegt, werden die Produkte an den Kunden ExWorks (gemäß INCOTERMS 2020) am angegebenen Ex-Works-Standort geliefert. Der Kunde trägt das gesamte Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der Produkte, gleich aus welchem Grund, und ist dafür verantwortlich, eine Versicherung (oder im Falle einer Selbstversicherung einen gleichwertigen Versicherungsschutz) abzuschließen und zu bezahlen, einschließlich einer Allgefahrenversicherung sowie – für mobile Anhängereinheiten – Kfz-Haftpflichtversicherung, in Höhe des vollen Wiederbeschaffungswerts der Produkte sowie für Schäden gegenüber Dritten, die während des Betriebs oder Transports der Produkte im Versicherungszeitraum entstehen. Durch den Abschluss eines Dienstleistungsvertrags oder die Nutzung der Produkte und Dienstleistungen versichert der Kunde, dass er, soweit zutreffend, entweder den erforderlichen Versicherungsschutz für die Produkte abgeschlossen hat oder über eine ausreichende eigenständige Finanzkraft verfügt, um das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der Produkte zu tragen, und er hat Network Innovations auf Verlangen die Versicherungspolice sowie den letzten Prämienbeleg vorzulegen, alle ihm gemäß den Bedingungen dieser Versicherung obliegenden Verpflichtungen zu erfüllen, nichts zu unternehmen, was eine solche Versicherung ungültig machen könnte, und die Erlöse aus etwaigen diesbezüglichen Versicherungsansprüchen unverzüglich nach Erhalt an Network Innovations zu zahlen. Tritt ein Verlust oder eine Beschädigung der Produkte ein, hat der Kunde Network Innovations unverzüglich zu benachrichtigen; Network Innovations wird die beschädigten Produkte nach eigenem Ermessen entweder reparieren oder ersetzen, und der Kunde hat die entsprechenden Rechnungen unverzüglich zu begleichen oder im Falle eines Totalschadens den vollen Wiederbeschaffungswert des Produkts zu zahlen. Tritt ein solcher Verlust oder Schaden ein, hat Network Innovations die Wahl, das/die Produkt(e) zu ersetzen oder den entsprechenden Dienstleistungsvertrag zu kündigen; ein Verlust oder Schaden entbindet den Kunden jedoch nicht von seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag. Sofern in dem jeweiligen Dienstleistungsvertrag nichts anderes festgelegt ist, ist der Kunde dafür verantwortlich, alle Speditions-, Versand-, Zoll-, Einfuhr-/Ausfuhr- und damit verbundenen Kosten für den Transport der Produkte zu und von den vom Kunden angegebenen Bestimmungsorten sowie zum Ab-Werk-Standort zu tragen und zu bezahlen. Wenn in der jeweiligen Dienstleistungsvereinbarung festgelegt ist, dass Network Innovations solche Dienstleistungen organisiert, verpflichtet sich der Kunde, alle diese Kosten zuzüglich der damit verbundenen Gebühren zu den Sätzen von Network Innovations zu tragen.
4. LAUFZEIT
Vorbehaltlich der in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Kündigungsbestimmungen und sofern in einem Dienstleistungsvertrag nichts anderes festgelegt ist, werden die Produkte und/oder Dienstleistungen (je nach Anwendbarkeit) während der Mindestlaufzeit bereitgestellt. Die Dienstleistung kann einer automatischen Verlängerung um die in den jeweiligen Dienstleistungsverträgen festgelegten Zeiträume unterliegen. Möchte der Kunde eine automatische Verlängerung vermeiden, hat er die in der Dienstleistungsvereinbarung festgelegten Anweisungen bezüglich dieser Produkte und/oder Dienstleistungen zu befolgen. Unterlässt er dies oder nutzt er die Produkte und/oder Dienstleistungen weiterhin, gilt dies als Zustimmung zu einer etwaigen automatischen Verlängerung. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Produkt oder jede Dienstleistung so lange, wie der Kunde dieses Produkt oder diese Dienstleistung nutzt.
5. ZAHLUNG
Als Gegenleistung für die Bereitstellung der Produkte und/oder Dienstleistungen hat der Kunde an Network Innovations folgende Zahlungen zu leisten: (a) die einmalige Gebühr am Tag des Abschlusses des Dienstleistungsvertrags und in jedem Fall vor dem Beginn der Dienstleistung, (b) die Dienstleistungsgebühren nach erfolgreicher Aktivierung der Dienstleistung, die dem Beginn der Dienstleistung entspricht, und (c) alle sonstigen im Dienstleistungsvertrag festgelegten Gebühren.
Die Dienstleistungsgebühren können im Voraus in Rechnung gestellt werden und sind, sofern dies in einem Dienstleistungsvertrag festgelegt ist, im Voraus spätestens am ersten Werktag jedes Dienstleistungsmonats, -quartals oder -jahres oder zu dem in der Rechnung angegebenen Datum fällig und zahlbar.
Dienstleistungsgebühren, die nachträglich in Rechnung gestellt werden, sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig und zahlbar.
Sofern in der Dienstleistungsvereinbarung nichts anderes festgelegt ist, sind alle sonstigen einmaligen Gebühren im Zusammenhang mit einer Dienstleistungsvereinbarung innerhalb von 30 Tagen ab dem Rechnungsdatum von Network Innovations fällig und zahlbar.
Der Kunde ist für jegliche Nutzung der Produkte und Dienstleistungen verantwortlich; dementsprechend hat der Kunde alle in Rechnung gestellten Beträge im Zusammenhang mit seiner Nutzung der Produkte und Dienstleistungen zu zahlen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Servicegebühren, die Abonnementgebühren und Nutzungsgebühren für den gesamten durch ein Produkt erzeugten Datenverkehr umfassen können.
Wenn in einem Dienstleistungsvertrag ausdrücklich festgelegt ist, dass der Dienst Nutzungsbeschränkungen oder -kontingenten unterliegt, gilt jede Nutzung, die über die festgelegten Grenzen hinausgeht, als „Überschreitung“ und unterliegt zusätzlichen Gebühren oder Entgelten, wie von Network Innovations festgelegt und in Rechnung gestellt.
Verzögert sich der Beginntermin aus Gründen, die dem Kunden zuzurechnen sind, oder hat der Kunde bereits mit der tatsächlichen vollständigen oder teilweisen Nutzung des Dienstes begonnen, kann Network Innovations den Beginntermin als eingetreten betrachten und mit der Rechnungsstellung für den Dienst beginnen.
Wenn Network Innovations Arbeiten außerhalb des Leistungsumfangs durchführt, weil der Kunde Informationen nicht oder unvollständig bereitgestellt hat oder es versäumt hat, Informationen rechtzeitig bereitzustellen, oder weil der Kunde den Standort nicht angemessen für die Erbringung des Dienstes vorbereitet hat, hat der Kunde Network Innovations für diese Arbeiten außerhalb des Leistungsumfangs gemäß einem schriftlichen, nach bestem Wissen und Gewissen erstellten Kostenvoranschlag von Network Innovations zu bezahlen.
Als Gegenleistung für die von Network Innovations bereitgestellten Produkte zahlt der Kunde entweder die im Dienstleistungsvertrag genannten Mietgebühren oder den Produktkaufpreis (je nach Anwendbarkeit), vorbehaltlich der Bestimmungen in den Ziffern 2.1 oder 2.2 dieses Vertrags, je nach Fall.
Sofern in der jeweiligen Dienstleistungsvereinbarung nichts anderes vorgesehen ist, trägt der Kunde alle Kosten für die Installation und Inbetriebnahme, die Neuinstallation an einem anderen Produktstandort, die Wartung, die Reparatur sowie die Außerbetriebnahme und den Abtransport des Produkts, einschließlich Reise- und Bereitschaftskosten, zu den Sätzen von Network Innovations. Die Tarife von Network Innovations umfassen grundlegende Standard-Testprodukte, die den Servicetechnikern von Network Innovations zugewiesen sind; jedoch stellt Network Innovations dem Kunden die Nutzung eines speziellen Testprodukts, falls erforderlich, gesondert in Rechnung. Die Berechnung der Arbeitskosten beginnt mit dem Datum und der Uhrzeit, zu denen das Personal die Einrichtung von Network Innovations verlässt, und endet mit dem Datum und der Uhrzeit, zu denen dieses Personal in diese Einrichtung zurückkehrt. Stellt der Kunde dem Personal von Network Innovations keine Reise-, Verpflegungs- und Unterbringungskosten zur Verfügung, verpflichtet sich der Kunde, diese Kosten zu den von Network Innovations festgelegten Sätzen zu tragen.
Der Kunde hat alle Zahlungen (i) in der in der Rechnung angegebenen Währung ohne Aufrechnung, Abzug oder Einbehaltung und (ii) per Banküberweisung, elektronischer Überweisung (EFT), Schecks oder ACH-Schecks (Automated Clearing House) oder im Rahmen einer Dienstleistungsvereinbarung festgelegte sonstige Zahlungsmodalitäten auf das von Network Innovations angegebene Bankkonto zu leisten. Darüber hinaus trägt der Kunde alle Überweisungs-, Wechselkurs- oder sonstigen ähnlichen Gebühren. Alle Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn Network Innovations die eingegangenen Beträge erhalten hat. Network Innovations ist berechtigt, jede vom Kunden geleistete Zahlung auf ausstehende Beträge anzurechnen, die gemäß einem Dienstleistungsvertrag oder einer sonstigen Vereinbarung zwischen dem Kunden und Network Innovations fällig sind, unabhängig von der vom Kunden angegebenen Zahlungszweckangabe.
Network Innovations kann vom Kunden verlangen, vor der Erteilung eines Auftrags eine Kaution zu hinterlegen; diese Kaution wird auf einem unverzinslichen Konto verwahrt. Eine solche Kaution kann für jede Art von Produkt und/oder Dienstleistung verlangt werden, die der Kunde zu beziehen beabsichtigt, und ist während der gesamten Laufzeit des jeweiligen Dienstleistungsvertrags aufrechtzuerhalten. Network Innovations erstattet dem Kunden die Sicherheitsleistung (bzw. den Teil der Sicherheitsleistung, der von Network Innovations nicht zur Verrechnung mit den gemäß einem Dienstleistungsvertrag an Network Innovations fälligen Zahlungen verwendet wurde) bei Beendigung oder Ablauf eines Dienstleistungsvertrags, sofern der Kunde alle in Rechnung gestellten Beträge sowie sonstige Gebühren, Gebühren und Zinsen, die vom Kunden an Network Innovations fällig und zahlbar werden. Darüber hinaus kann Network Innovations vom Kunden verlangen, den Betrag der von Network Innovations einbehaltenen Kaution zu erhöhen oder jederzeit eine weitere Kaution in angemessener Höhe zu hinterlegen, wenn:
- sich nach vernünftiger Einschätzung von Network Innovations die finanziellen Verhältnisse des Kunden seit Abschluss eines Dienstleistungsvertrags wesentlich geändert haben;
- der Kunde mit der fristgerechten Zahlung von zwei oder mehr Rechnungen in Verzug geraten ist;
- Network Innovations die Kaution (oder einen Teil davon) zur Begleichung ausstehender Rechnungsbeträge verwendet hat.
Zusätzlich zum Erhalt einer Kaution ist Network Innovations auch berechtigt, vom Kunden die Vorlage einer Bankbürgung zugunsten von Network Innovations zu verlangen, die die Begleichung der Rechnungen spätestens zum Zeitpunkt der Lieferung sicherstellt. Network Innovations wird die Bankbürgschaft nach Beendigung oder Ablauf eines Dienstleistungsvertrags an den Kunden zurückgeben, sofern der Kunde alle in Rechnung gestellten Beträge, sonstige Gebühren oder Entgelte sowie die gemäß einem Dienstleistungsvertrag fälligen Zinsen vollständig beglichen hat. Es wird ferner vereinbart, dass Network Innovations vom Kunden verlangen kann, den Betrag der von Network Innovations gehaltenen Bankbürgschaft zu erhöhen oder eine weitere Bankbürgschaft in angemessener Höhe unter den gleichen Umständen wie oben beschrieben zu stellen. Network Innovations ist berechtigt, die Bankbürgschaft geltend zu machen und in Anspruch zu nehmen, wenn ein Verzugsfall (wie nachstehend definiert) eintritt, um ausstehende Zahlungen an Network Innovations zu begleichen.
Wenn der Kunde eine fällige Zahlung an Network Innovations nicht bis zum Zahlungstermin leistet, gilt unbeschadet der sonstigen Rechte und Rechtsbehelfe von Network Innovations:
- kann der Kunde verpflichtet werden, Zinsen auf den überfälligen Betrag in Höhe von 18 % p. a. oder in Höhe des gesetzlich zulässigen Höchstsatzes zu zahlen. Diese Zinsen laufen täglich ab dem Fälligkeitsdatum bis zur tatsächlichen Begleichung des überfälligen Betrags, unabhängig davon, ob dies vor oder nach einem Urteil erfolgt, und der Kunde hat die Zinsen zusammen mit dem überfälligen Betrag zu zahlen;
- Network Innovations ist nicht verpflichtet, dem Kunden Produkte und/oder Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen, bis der überfällige Betrag einschließlich der aufgelaufenen Zinsen vollständig beglichen ist; und
- Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, alle Kosten und Aufwendungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf angemessene Anwaltskosten, zu tragen, die Network Innovations bei der Einziehung überfälliger Beträge entstehen.
Die Nichtzahlung der Rechnungsbeträge bis zum Fälligkeitstermin gilt als „Verzug“ („Verzug“). Befindet sich der Kunde während eines Zeitraums von fünf (5) Tagen in Verzug, kann Network Innovations nach eigenem Ermessen die Bereitstellung der Dienstleistung und/oder der Produkte für den Kunden mit einer Frist von fünf (5) Tagen einstellen.
Sollte der Kunde den Zahlungsverzug bis zum Ablauf einer weiteren Frist von fünf (5) Tagen ab dem Datum der Einstellung der Dienstleistung nicht behoben haben, kann Network Innovations die Dienstleistung sowie den entsprechenden Dienstleistungsvertrag ohne weitere Ankündigung kündigen und beenden.
Ungeachtet anderslautender Bestimmungen behält sich Network Innovations das Recht vor, seine Preise nach eigenem Ermessen mit schriftlicher Ankündigung anzupassen, und zwar aufgrund: (i) einer Preiserhöhung durch seine Lieferanten, wobei Network Innovations sich bemühen wird, den Kunden so frühzeitig zu informieren, wie es selbst von seinen eigenen Lieferanten informiert wird; oder (ii) einer Erhöhung oder Verringerung der Kosten oder der Verfügbarkeit, die sich aus einer Änderung der Gesetze eines Landes ergibt, in dem Network Innovations oder eines seiner verbundenen Unternehmen tätig ist, einschließlich der Verabschiedung, Verkündung, Änderung, Erlassung oder Einführung von Gesetzen, Vorschriften oder Verordnungen, behördlichen Anordnungen oder der gerichtlichen oder behördlichen Auslegung solcher Gesetze. Dementsprechend hat Network Innovations das Recht, die Preise entsprechend anzupassen, wobei diese Anpassung für Produkte oder Dienstleistungen ab dem Datum des Inkrafttretens einer solchen Änderung gilt.
Network Innovations behält sich zudem das Recht vor, die im Dienstleistungsvertrag verwendete Währung jederzeit zu ändern oder die im Dienstleistungsvertrag verwendete Währung auf eine andere Fremdwährung umzustellen. Network Innovations wird sich bemühen, den Kunden hierüber in angemessener Frist zu informieren.
6. STEUERN
Der Kunde ist allein haftbar für alle Steuern, die sich aus den dem Kunden bereitgestellten Produkten und/oder Dienstleistungen ergeben, und ist verpflichtet, diese zu zahlen sowie Network Innovations diesbezüglich schadlos zu halten. Der Kunde wird Network Innovations alle anwendbaren Bescheinigungen über die Befreiung von Steuern vorlegen. Liegen keine anwendbaren Befreiungsbescheinigungen vor, wird Network Innovations dem Kunden 100 % aller zu zahlenden Steuern in Rechnung stellen. Der Kunde wird diese Rechnungen gemäß den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen begleichen.
7. VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN
7.1 Lokale Lizenzen
Der Kunde ist verpflichtet: (i) während der Laufzeit eines Dienstleistungsvertrags alle Lizenzen, Genehmigungen, befristeten Genehmigungen und Zulassungen von Behörden oder anderen Aufsichtsbehörden einzuholen und aufrechtzuerhalten, die nach den geltenden Gesetzen für den Empfang der Dienstleistungen, die Übertragung und den Empfang von Signalen sowie die Nutzung der Produkte und Dienstleistungen erforderlich sind; (ii) alle erforderlichen Genehmigungen für den Zugang zum und den Verlassen des Produktstandorts sowie für den Transport dorthin auf privatem oder öffentlichem Grund einholen, die erforderlich sind, damit das Personal von Network Innovations Zugang zum Produkt für die Installation, den Betrieb, die Wartung, die Reparatur und die Demontage der Produkte erhält; und (iii) alle erforderlichen und geltenden Genehmigungen, Lizenzen, Visa und sonstigen Einreise- und Zollfreigaben sowie Ausfuhrgenehmigungen (sofern vorhanden) für die Produkte, Dienstleistungen und das Personal von Network Innovations einzuholen.
Der Kunde stellt Network Innovations von jeglichen Ansprüchen oder Klagen frei, die sich aus dem Versäumnis des Kunden ergeben könnten, solche Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen einzuholen oder aufrechtzuerhalten. Ungeachtet des Vorstehenden kann Network Innovations (ist jedoch nicht dazu verpflichtet) auf Wunsch des Kunden bei der Beschaffung lokaler Lizenzen in bestimmten Ländern behilflich sein; wird eine solche Unterstützung geleistet, sind vom Kunden zusätzliche Gebühren auf der Grundlage der Kosten zuzüglich einer Verwaltungsgebühr zu entrichten.
7.2 Einrichtungen
Der Kunde hat sicherzustellen, dass die angegebenen Einrichtungen (sofern vorhanden), einschließlich, aber nicht beschränkt auf eine stabile Stromversorgung, klimatisierte Räume und Kabel usw., jederzeit für die Lagerung der Produkte, einschließlich der vom Kunden bereitgestellten Produkte, zur Verfügung stehen.
7.3 Verbotene Nutzung
Der Kunde darf die Produkte und Dienste NICHT für Zwecke nutzen, die nach geltendem Recht verboten sind. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Übertragung von Materialien oder Inhalten, die gegen lokales Recht und/oder geltende Vorschriften verstoßen, untersagt ist; dies umfasst unter anderem urheberrechtlich geschütztes Material, bedrohliches oder obszönes Material sowie Material, das durch Geschäftsgeheimnisse oder Rechte des geistigen Eigentums Dritter geschützt ist. Die Nutzung durch den Kunden muss streng im Einklang mit der AUP-Richtlinie von Network Innovations stehen. Der Kunde wird etablierte Praktiken und Verfahren befolgen und den Dienst oder Teile davon nicht in einer Weise nutzen, die nach gängiger technischer Praxis die Nutzung des Dienstes, der nicht dem Kunden zugewiesen ist, beeinträchtigen oder stören würde oder voraussichtlich beeinträchtigen oder stören könnte. Darüber hinaus hat der Kunde wirtschaftliche Verluste und Unannehmlichkeiten für rechtmäßige Nutzer und/oder Anbieter zu vermeiden, die durch technischen Betrug entstehen, wie beispielsweise – ohne Einschränkung – das Klonen von SIM-Karten (Subscriber Identity Module), den Diebstahl von SIM-Karten-Identifikationsnummern oder die Umgehung von Netzbetreibern. Zur Vermeidung von Zweifeln: Network Innovations oder seine Lieferanten sind nicht verantwortlich oder haftbar für Betrugsfälle, die ihren Ursprung in Netzwerken Dritter haben oder auf eine Verbindung zu diesen zurückzuführen sind. Network Innovations behält sich das Recht vor, die Nutzung der Dienste unverzüglich auszusetzen oder zu beenden, und der Kunde verpflichtet sich, Network Innovations für alle Verluste, die sich aus einem Verstoß oder angeblichen Verstoß des Kunden oder des Endnutzers gegen diese Klausel ergeben, schadlos zu halten, zu verteidigen und freizustellen.
7.4 Weiterverkauf
Dem Kunden ist es ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von Network Innovations nicht gestattet, die Produkte und Dienste von Network Innovations an Personen, Unternehmen oder in Länder zu liefern, weiterzuverkaufen, zu vermieten oder bereitzustellen, die gemäß geltenden Sanktionsgesetzen gesperrt oder mit einem Embargo belegt sind oder gegen Exportkontrollgesetze verstoßen.
7.5 Zulässige Nutzung
Der Kunde hat alle betrieblichen Anforderungen sowie alle geltenden staatlichen Gesetze, Vorschriften und Bestimmungen einzuhalten, einschließlich etwaiger Beschränkungen hinsichtlich des Bezugs des Dienstes durch den Kunden, die in jedem Land gelten, in dem der Kunde diesen Dienst nutzt.
7.6 Vom Kunden bereitgestellte Einrichtungen
Sofern in der Dienstleistungsvereinbarung nichts anderes festgelegt ist, ist der Kunde für die Bereitstellung, Installation, den Betrieb und die Wartung aller vom Kunden bereitgestellten Einrichtungen sowie für die Einholung aller erforderlichen Lizenzen und/oder Genehmigungen verantwortlich. Der Kunde wird alle betreffenden Sendeanlagen so betreiben, dass eine Unterbrechung der Übertragung möglich ist, und wird die Übertragung unverzüglich einstellen, sobald er eine entsprechende Mitteilung von Network Innovations erhält.
7.7 Uplink-Anbieter des Kunden / Installateure des Kunden und andere Drittanbieter
Gegebenenfalls kann der Kunde Verträge mit anderen Dritten als Network Innovations abschließen, um: a) seine Signale an einen zur Erbringung des Dienstes genutzten Satelliten zu senden oder von diesem zu empfangen, b) Produkte oder vom Kunden bereitgestellte Produkte zu installieren, vorausgesetzt, der Kunde verpflichtet seine Auftragnehmer und diese DrittanbieterAnbieter zur Einhaltung aller Anforderungen des Dienstleistungsvertrags hinsichtlich der Übertragung an den bzw. des Empfangs vom Satelliten und/oder der Installation von Produkten, soweit zutreffend, verpflichtet und Network Innovations als Drittbegünstigten (oder, soweit dies für die Durchsetzbarkeit erforderlich ist, Network Innovations direkte Vertragsrechte einräumt), der berechtigt ist, diese Vereinbarungen durchzusetzen. Bezieht der Kunde Dritte gemäß dem vorstehenden Satz ein, gelten die Dienstleistungen und Einrichtungen dieser Dritten als vom Kunden bereitgestellte Einrichtungen, und die Handlungen und Unterlassungen dieser Dritten im Zusammenhang damit gelten als Handlungen und Unterlassungen dieser Dritten sowie des Kunden.
7.8 Nutzung von Produkten und Dienstleistungen; Nutzung durch Dritte
Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass: (1) es in der Verantwortung des Kunden liegt, die Sicherheit des Zugriffs auf die Produkte und/oder Dienste zu gewährleisten, (2) jede Nutzung der Produkte und/oder Dienste als vom Kunden autorisierte Nutzung gilt und (3) der Kunde für alle Aktivitäten im Zusammenhang mit diesen Produkten und/oder Diensten verantwortlich und haftbar ist. Dementsprechend und ohne dass daraus ein Recht des Kunden abgeleitet werden kann, Dritten die Nutzung eines Produkts und/oder einer Dienstleistung zu gestatten, haftet der Kunde gegenüber Network Innovations für die Nutzung oder Übertragungen durch Dritte in demselben Umfang, wie er für seine eigene Nutzung oder Übertragungen haften würde, und Verweise in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die Verantwortlichkeiten des Kunden gegenüber Network Innovations hinsichtlich der Nutzung oder Übertragungen durch den Kunden sind entsprechend auszulegen.
7.9 Einhaltung der Gesetze
Der Kunde hat alle geltenden Gesetze, Vorschriften, Anordnungen, Sanktionen, Beschränkungen, Richtlinien und rechtsverbindlichen Anforderungen aller staatlichen, aufsichtsrechtlichen oder internationalen Behörden zu beachten und einzuhalten, deren Zuständigkeit sich auf den Kunden, Network Innovations und/oder deren jeweilige verbundene Unternehmen erstreckt, einschließlich derjenigen, zu deren Einhaltung Network Innovations und/oder seine verbundenen Unternehmen gesetzlich verpflichtet sind (zusammenfassend „geltende Gesetze“).
Der Kunde darf zu keinem Zeitpunkt im Zusammenhang mit der Vergabe oder Erfüllung eines Vertrags oder Geschäfts an korrupten oder rechtswidrigen Praktiken beteiligt sein, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf das Anbieten, Gewähren, Fordern oder Annehmen von Geschenken, Zahlungen, Bestechungsgeldern, Schmiergeldern, Belohnungen oder anderen unzulässigen Vorteilen an oder von Regierungsbeamten oder anderen Personen zum Zweck der Erlangung oder Aufrechterhaltung von Geschäften oder der Sicherung unzulässiger Vorteile. Der Kunde hat genaue Bücher und Aufzeichnungen über seine Aktivitäten, Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit den Produkten und Dienstleistungen zu führen und Network Innovations auf begründete schriftliche Anfrage hin die Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur Überprüfung der Einhaltung dieses Abschnitts angemessen erforderlich sind.
7.10 Einhaltung von Handelsvorschriften; Sanktionen und sanktionierte Parteien
Der Kunde hat alle geltenden Wirtschafts- und Handelssanktionen, Exportkontrollen, Importkontrollen, Anti-Boykott-Gesetze sowie sonstige geltende Gesetze und Vorschriften zur Einhaltung von Handelsvorschriften einzuhalten, einschließlich – soweit für die jeweilige Transaktion relevant – derjenigen, die von den Vereinigten Staaten, den Vereinten Nationen, der Europäischen Union, Vereinigtes Königreich, Kanada und jeder anderen Gerichtsbarkeit, die Zuständigkeit über den Kunden, Network Innovations, die Produkte oder Dienstleistungen oder die betreffende Transaktion hat, verwaltet oder durchgesetzt werden.
Der Kunde versichert, gewährleistet und verpflichtet sich, dass weder der Kunde noch – nach angemessener Prüfung – nach seinem Wissen irgendeine Person oder Organisation, die direkt oder indirekt die Produkte oder Dienstleistungen erhält, darauf zugreift, sie nutzt oder davon profitiert, einschließlich etwaiger nachgelagerter Kunden oder Endnutzer,:
- auf einer anwendbaren Sanktionsliste, einer Liste der gesperrten Parteien, einer Liste der eingeschränkten Parteien, einer Ausschlussliste, einer Liste gesperrter Personen oder einer ähnlichen Liste aufgeführt ist, die von einer zuständigen Regierungs- oder Aufsichtsbehörde geführt wird („eingeschränkte Partei“);
- direkt oder indirekt im Eigentum einer eingeschränkten Partei steht oder von dieser kontrolliert wird, soweit dieses Eigentum oder diese Kontrolle dazu führt, dass die Person oder Organisation der geltenden Beschränkung unterliegt; oder
- ihren Sitz, ihre Organisation oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in einem Land, Gebiet oder einer Region hat oder im Namen einer Person handelt, die ihren Sitz, ihre Organisation oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in einem Land, Gebiet oder einer Region hat, mit dem bzw. der die betreffende Transaktion nach geltendem Recht verboten ist.
Der Kunde darf Produkte, Dienstleistungen, Software, Technologien oder technische Daten, die von Network Innovations bereitgestellt werden, weder direkt noch indirekt verkaufen, liefern, übertragen, exportieren, reexportieren, umleiten, vertreiben, zur Verfügung stellen oder auf sonstige Weise bereitstellen:
- an oder zugunsten einer der von den Beschränkungen betroffenen Parteien;
- an ein verbotenes oder beschränkter Land, Gebiet, eine Region, Person oder Organisation;
- für einen verbotenen Endverwendungszweck oder an einen verbotenen Endnutzer; oder
- in einer Weise, die dazu führen würde, dass Network Innovations oder eines seiner verbundenen Unternehmen, Lieferanten oder Dienstleister gegen geltende Gesetze verstößt.
Der Kunde hat vor jeder entsprechenden Übertragung, Ausfuhr, Wiederausfuhr, Einfuhr oder Nutzung alle gemäß den geltenden Gesetzen erforderlichen Lizenzen, Genehmigungen, Zulassungen, Erlaubnisse und Zustimmungen einzuholen.
Handelt der Kunde als Wiederverkäufer, Distributor, Systemintegrator oder sonstiger Vermittler, hat er sicherzustellen, dass seine nachgelagerten Kunden und Endnutzer die in diesem Abschnitt dargelegten geltenden Anforderungen zur Einhaltung von Handelsvorschriften einhalten, und darf keine Transaktionen strukturieren, erleichtern oder daran teilnehmen, die darauf abzielen, diese Anforderungen zu umgehen oder zu umgehen. Auf begründete Anfrage von Network Innovations hat der Kunde ausreichende Informationen zur Identifizierung des jeweiligen Endnutzers, der Endnutzung und des Bestimmungsortes der Produkte oder Dienstleistungen bereitzustellen und bei angemessenen Compliance-Prüfungen und Sorgfaltspflichten mitzuwirken.
Der Kunde hat Network Innovations unverzüglich zu benachrichtigen, wenn ihm bekannt wird, dass (A) der Kunde, ein relevanter nachgelagerter Kunde oder Endnutzer zu einer „Restricted Party“ geworden ist oder geltenden Sanktionen oder Beschränkungen unterliegt; (B) ein Produkt oder eine Dienstleistung an einen nicht autorisierten Bestimmungsort, Endnutzer oder für eine nicht autorisierte Endnutzung umgeleitet wurde oder möglicherweise umgeleitet wurde; oder (C) eine im Rahmen dieses Abschnitts abgegebene Zusicherung nicht mehr zutreffend ist.
Network Innovations ist berechtigt, die Bereitstellung eines Produkts oder einer Dienstleistung ohne Haftung gegenüber dem Kunden zu verweigern, auszusetzen oder zu beenden, soweit Network Innovations nach vernünftigem Ermessen feststellt, dass die Erbringung gegen geltendes Recht verstoßen oder Network Innovations, eines seiner verbundenen Unternehmen, Lieferanten oder Dienstleister Sanktionen, Exportkontrollrisiken oder anderen wesentlichen Risiken im Zusammenhang mit der Einhaltung von Handelsvorschriften aussetzen würde.
Der Kunde hat Network Innovations und seine verbundenen Unternehmen von allen Ansprüchen Dritter, Bußgeldern, Strafen, Verlusten oder Haftungsansprüchen freizustellen und schadlos zu halten, soweit diese aus einer Verletzung der Verpflichtungen des Kunden gemäß diesem Abschnitt resultieren.
Darüber hinaus ist der Kunde, soweit zutreffend, für die Einhaltung aller geltenden Gesetze im Zusammenhang mit der Installation, dem Besitz, dem Betrieb und der Nutzung der Produkte und Dienstleistungen verantwortlich, einschließlich, aber nicht beschränkt auf solche, die sich auf Bodenstationen auf Schiffen und die Nutzung von Produkten im Zusammenhang mit C-Band-Satellitenkommunikationsdiensten auf Seeschiffen oder Plattformen beziehen. Der Kunde erkennt an, dass bestimmte Rechtsordnungen den Betrieb und/oder die Übertragung solcher Dienste innerhalb oder in der Nähe von Ballungszentren oder Anlaufhäfen verbieten oder einschränken, und verpflichtet sich, alle geltenden Beschränkungen und Anforderungen einzuhalten.
Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass Network Innovations zur Einhaltung der geltenden Gesetze verpflichtet sein kann, ohne den Kunden darüber zu benachrichtigen, sofern dies gesetzlich zulässig ist, auf Anfragen, Erkundigungen und/oder Ermittlungen von Regierungs- oder Aufsichtsbehörden bezüglich des Kunden, seiner Endnutzer und/oder der Nutzung der Dienste an einem Produktstandort zu reagieren und dabei zu kooperieren.
Ungeachtet anderslautender Bestimmungen gilt Folgendes, wenn nach dem Datum des Abschlusses eines Dienstleistungsvertrags: (a) eine Änderung der geltenden Gesetze einer Rechtsordnung eintritt, in der eine Partei oder ein Produktstandort ansässig ist, sei es durch Änderung bestehender geltender Gesetze, durch den Erlass neuer Gesetze oder durch eine Änderung mit Gesetzeskraft bei der Auslegung oder Anwendung dieser Gesetze durch ein Gericht, ein Schiedsgericht oder eine Verwaltungsbehörde; oder (b) eine verbindliche Entscheidung einer gerichtlichen, schiedsgerichtlichen oder behördlichen Instanz eine Bestimmung eines Dienstleistungsvertrags oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für ungültig erklärt und diese Änderung oder Entscheidung wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Network Innovations zustehenden wirtschaftlichen Vorteile hat, so werden die Parteien nach Treu und Glauben Verhandlungen führen, um den betroffenen Dienstleistungsvertrag unverzüglich anzupassen oder sonstige Maßnahmen zu ergreifen, die die Parteien einvernehmlich für angemessen oder notwendig erachten, um die vor dieser Änderung oder Entscheidung bestehenden wirtschaftlichen Vorteile, soweit dies vernünftigerweise praktikabel ist, wiederherzustellen.
7.11 Anwendung von weitervergebenen Bedingungen
Die „Flow-Down-Bedingungen“ enthalten Bestimmungen, die sich auf die Bereitstellung von Satellitenbandbreite und anderen Kommunikationsprodukten und -dienstleistungen beziehen, die bei der Erbringung des Dienstes genutzt werden. Soweit diese Bestimmungen relevant sind, gelten sie gleichermaßen für die Bereitstellung von Produkten und Dienstleistungen durch Network Innovations an den Kunden. Bei der Nutzung des Dienstes hat der Kunde die Bestimmungen der „Flow-Down-Bedingungen“ in jeder Hinsicht einzuhalten. Network Innovations ist berechtigt, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die betrieblichen, technischen und sonstigen Anforderungen der Drittanbieter und Lieferanten zu erfüllen, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) des Rechts, dem Kunden automatisch auf „Back-to-Back“-Basis alle Verpflichtungen und Freistellungserklärungen aufzuerlegen, die von diesen Drittanbietern von Zeit zu Zeit auferlegt werden. Die Nutzung des Dienstes durch den Kunden gilt als Zustimmung zu diesen weitervermittelten Bedingungen, sofern diese anwendbar sind.
7.12 Technische Konformität
Der Kunde ist für die technische Konformität, die Sicherheit, die ordnungsgemäße Funktion und den sicheren Betrieb der vom Kunden bereitgestellten Produkte und Einrichtungen verantwortlich und hat alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass seine Produkte und Einrichtungen den Betrieb der Einrichtungen, Produkte oder Dienste von Network Innovations oder eines Telekommunikationsbetreibers nicht beeinträchtigen, stören oder verschlechtern; Er hat die in der jeweiligen Dienstleistungsvereinbarung festgelegten Parameter und Richtlinien, die von Network Innovations nach eigenem Ermessen von Zeit zu Zeit geändert oder ergänzt werden können, vollständig einzuhalten. Darüber hinaus darf der Kunde zu keinem Zeitpunkt Änderungen an seinen Produkten oder technischen Spezifikationen vornehmen, die im Zusammenhang mit einem Dienst verwendet werden oder in der jeweiligen Dienstleistungsvereinbarung aufgeführt sind, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von und Rücksprache mit Network Innovations, um die technische Kompatibilität im Zusammenhang mit einer solchen vorgeschlagenen Änderung sicherzustellen.
7.13 Zugang
Der Kunde verpflichtet sich, Network Innovations und/oder dessen Subunternehmern sowie deren jeweiligen Mitarbeitern, Beauftragten oder Vertretern („Personal von Network Innovations“) Zugang zu den Produktstandorten (einschließlich des Zugangs zu den zugehörigen Produkten) zu gewähren, soweit dies für die Erbringung und Durchführung der Dienstleistungen durch Network Innovations erforderlich ist. Ist es erforderlich, dass das Personal von Network Innovations Zugang zu einem Remote-Standort erhält, hat der Kunde sicherzustellen, dass während des Aufenthalts des Personals von Network Innovations an diesem Remote-Standort alle angemessenen und gesetzlich vorgeschriebenen Gesundheits- und Sicherheitsvorkehrungen getroffen und vollumfänglich umgesetzt werden, um das Personal von Network Innovations zu schützen. Network Innovations behält sich das Recht auf Weisungs- und Kontrollbefugnis hinsichtlich des Sicherheitsmanagements sowie der Risiko- und Gefahrenkontrolle am Remote-Standort vor. Wenn Network Innovations dem Kunden Zugang zu seinen Einrichtungen und Produkten gewährt, hat der Kunde alle von Network Innovations von Zeit zu Zeit in Bezug auf diese Einrichtungen und/oder Produkte festgelegten Zugangsrichtlinien einzuhalten und sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter, Beauftragten, Vertreter und Subunternehmer diese ebenfalls einhalten.
7.14 Haftung für Handlungen von Endnutzern
Der Kunde bleibt für alle im Rahmen dieses Vertrags erbrachten Dienstleistungen der eingetragene Kunde von Network Innovations. Der Kunde ist für alle Handlungen oder Unterlassungen seiner Nutzer, Mitarbeiter und aller seiner verbundenen Unternehmen verantwortlich, die die Dienstleistungen von Network Innovations beziehen und/oder nutzen, sowie für die Zahlung aller Gebühren für die im Rahmen dieses Vertrags erbrachten Dienstleistungen, einschließlich der für diese Endnutzer erbrachten Dienstleistungen.
8. RECHTE VON NETWORK INNOVATIONS ZUR AUSSETZUNG DES DIENSTES
8.1 Missbräuchliche Nutzung
Falls die Nutzung der Produkte und/oder Dienste durch den Kunden (nach vernünftiger Einschätzung von Network Innovations) Störungen bei anderen Nutzern des Dienstes verursacht oder Network Innovations oder seine Lieferanten beeinträchtigt oder Verluste oder Schäden an den Produkten verursacht, ist Network Innovations berechtigt, die Nutzung der Produkte und/oder Dienste durch den Kunden unverzüglich auszusetzen und den Dienst sowie den entsprechenden Dienstleistungsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, unbeschadet des Anspruchs von Network Innovations auf die bis zum Zeitpunkt der Kündigung im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags fälligen Gebühren und Entgelte sowie aller sonstigen Network Innovations zustehenden Rechte. Network Innovations ist zudem berechtigt, den Restbetrag etwaiger nicht in Anspruch genommener Gebühren oder Entgelte einzubehalten. Im Falle von Schäden oder Verlusten an den Produkten, die durch Handlungen oder Unterlassungen des Kunden oder seiner Mitarbeiter, Beauftragten oder Vertreter verursacht wurden, hat der Kunde Network Innovations für alle Verluste und Kosten zu entschädigen, die sich aus solchen Verlusten oder Schäden an den Produkten ergeben, und der Kunde hat Network Innovations zu gestatten, die Produkte zu untersuchen, um die Ursache solcher Verluste oder Schäden festzustellen. Diese Freistellungsverpflichtung gilt auch nach Ablauf, Stornierung oder Kündigung eines Dienstes oder eines Dienstleistungsvertrags weiter.
8.2 Ereignis höherer Gewalt
Network Innovations wird sich in angemessener Weise bemühen, Liefer- und Leistungstermine einzuhalten; Network Innovations haftet jedoch nicht für Verluste, Schäden, Verzögerungen oder die vollständige oder teilweise Nichterfüllung, die auf ein Ereignis höherer Gewalt zurückzuführen sind. In einem solchen Fall wird Network Innovations eine angemessene Fristverlängerung zur Erfüllung der Leistung gewährt. Darüber hinaus ist Network Innovations im Falle eines Ereignisses höherer Gewalt berechtigt, die Dienstleistung für einen angemessenen Zeitraum auszusetzen, der von Network Innovations auf der Grundlage der Schwere der Auswirkungen dieses Ereignisses höherer Gewalt auf die Dienstleistung festgelegt wird. Ereignisse höherer Gewalt entbinden den Kunden nicht von seiner Verpflichtung zur fristgerechten Zahlung fälliger Beträge und entschuldigen auch nicht die Nichtzahlung dieser Beträge.
9. KÜNDIGUNG, BEENDIGUNG, ZUGANGSSPERRE UND HÖHERE GEWALT
9.1 Kündigung
Kündigt der Kunde einen Dienst während der Laufzeit aus einem anderen Grund als einem nicht behobenen wesentlichen Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Network Innovations, so hat der Kunde an Network Innovations die Kündigungsgebühr zusätzlich zu den Dienstleistungsgebühren und sonstigen Gebühren für erbrachte Dienstleistungen sowie die Leasinggebühren und/oder den Kaufpreis der vor dem Datum einer solchen Kündigung gelieferten Produkte zu zahlen. Der Kunde hat zudem die Verluste zu ersetzen, die Network Innovations infolge einer solchen Kündigung entstehen.
9.2 Kündigung durch Network Innovations
A. Aus wichtigem Grund. Network Innovations kann einen Dienstleistungsvertrag „aus wichtigem Grund“ durch schriftliche Mitteilung an den Kunden mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn:
- der Kunde die Zahlung eines gemäß diesem Dienstleistungsvertrag fälligen Betrags versäumt und dieser Betrag gemäß Ziffer 4.9 fünfzehn (15) Tage lang unbezahlt bleibt; oder
- der Kunde es versäumt, Aktivitäten, die gegen die vorstehende Klausel 6 verstoßen, unverzüglich nach Erhalt einer telefonischen oder per E-Mail übermittelten Mitteilung von Network Innovations einzustellen; oder
- die Nutzung der Produkte durch den Kunden einen wesentlichen Verstoß gegen die in den Produktmietbedingungen festgelegten Bestimmungen darstellt; oder
- der Kunde seinen Verstoß gegen eine Bestimmung eines Dienstleistungsvertrags oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung einer schriftlichen Mitteilung durch Network Innovations an den Kunden behebt; oder
- die Dienste für einen Zweck oder in einer Weise genutzt werden, die gegen die AUP-Richtlinien oder die weitervergebenen Bedingungen von Network Innovations verstößt; oder
- wenn der Kunde es versäumt, sonstige Aktivitäten, die gegen den Dienstleistungsvertrag verstoßen, innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach Erhalt einer Mitteilung von Network Innovations über einen solchen Verstoß einzustellen; oder
- die Nutzung des Dienstes durch den Kunden das zulässige Kreditlimit überschreitet; oder
- Network Innovations kündigt aus wichtigem Grund einen anderen Dienstleistungsvertrag, den es möglicherweise mit dem Kunden (oder einem gemeinsam kontrollierten verbundenen Unternehmen des Kunden) geschlossen hat; oder
- eines der Insolvenzereignisse eintritt.
B. Aus sonstigen Gründen. Network Innovations ist berechtigt, den betroffenen Dienst zu kündigen, wenn:
- eine gerichtliche oder schiedsgerichtliche Anordnung, eine Anordnung einer Behörde oder eine Änderung der geltenden Gesetze Network Innovations daran hindert, die Dienste bereitzustellen, oder sich wesentlich nachteilig auf die Network Innovations aus diesem Vertrag zustehenden wirtschaftlichen Vorteile auswirkt;
- ein Ereignis höherer Gewalt 30 Tage oder länger andauert.
9.3 Folgen der Kündigung
Im Falle einer Kündigung hat der Kunde:
- sich unverzüglich mit Network Innovations über die Deinstallation und Entfernung der Produkte sowie über die Rücksendung dieser Produkte auf Risiko und Kosten des Kunden an den Ex-Works-Standort oder einen anderen von Network Innovations bestimmten Ort abzustimmen; andernfalls haftet der Kunde für den Wiederbeschaffungswert der Produkte;
- die Nutzung der Dienste unverzüglich einzustellen; und
- die Rechnung von Network Innovations über (i) alle bis zum Zeitpunkt der Kündigung ausstehenden Gebühren, (ii) aller Stilllegungskosten für die Entfernung der Produkte (sofern zutreffend) sowie (iii) aller Kosten und damit verbundenen Aufwendungen, die Network Innovations im Zusammenhang mit dem Vertragsverstoß des Kunden entstehen (einschließlich Gebühren Dritter, Anwaltskosten, Gerichtskosten und Inkassogebühren).
Zusätzlich zu den vorstehenden Bestimmungen gilt: Wird ein Dienstleistungsvertrag aus einem anderen Grund als einem nicht behobenen Vertragsverstoß seitens Network Innovations oder gemäß Unterklausel 8.2 (B) gekündigt, so werden – zusätzlich zu allen anderen Network Innovations zustehenden Rechtsbehelfen nach Gesetz oder Billigkeitsrecht – die Kündigungsgebühr sowie alle im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags fälligen Beträge für den Kunden sofort fällig und zahlbar, zusammen mit etwaigen Zinsen, die gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Bestimmungen eines Dienstleistungsvertrags aufgelaufen sind. Zur Vermeidung von Zweifeln sei darauf hingewiesen, dass Network Innovations (sofern es dies für angemessen hält) die Sicherheitsleistung auf die Kündigungsgebühr anrechnen kann. Nach der Kündigung ist Network Innovations berechtigt, die für den Dienst zugewiesenen Komponenten für jeden Zweck zu nutzen, den Network Innovations für angemessen hält. Der Kunde erkennt an, dass die in dieser Klausel dargelegten Rechte von Network Innovations
- unter allen Umständen angemessen sind;
- einen pauschalierten Schadensersatz darstellen; und
- keine Vertragsstrafe darstellen.
9.4 Recht auf Zugangsverweigerung oder Eingriff
- Network Innovations kann dem Kunden den Zugang zu einem Dienst unter allen Umständen verweigern, unter denen Network Innovations das Recht hätte, den entsprechenden Dienstleistungsvertrag aus „wichtigem Grund“ zu kündigen.
- Network Innovations kann dem Kunden den Zugang zu einem Dienst auch verweigern, wenn die Nutzung des Dienstes durch den Kunden dazu geführt hat, dass Network Innovations oder ein Mitglied der Network Innovations-Gruppe: (i) angeklagt wurde, (ii) anderweitig als strafrechtlich Beschuldigter angeklagt zu werden, (iii) Gegenstand eines Strafverfahrens zu werden oder (iv) Gegenstand einer sonstigen behördlichen Maßnahme oder der Androhung einer Maßnahme durch eine Behörde oder deren Vertreter zu werden, die möglicherweise zum Widerruf, zur Aussetzung oder zum Verlust einer Lizenz, Befugnis oder des Rechts zur Erbringung von Dienstleistungen für einen Kunden oder zum Verlust des Rechts oder der Befugnis eines Kunden, den ihm von Network Innovations bereitgestellten Dienst zu nutzen.
- Die Drittanbieter von Network Innovations können dem Kunden ebenfalls den Zugang zu einem Dienst verweigern, wenn das Signal des Kunden durch einen Dritten „gestört“ oder „beeinträchtigt“ wird und diese Störung die Nutzung beeinträchtigt oder den ordnungsgemäßen Betrieb des Dienstes gefährdet.
Network Innovations kann dem Kunden den Zugang zu einem Dienst so lange verweigern, bis ein Verstoß des Kunden gegen den entsprechenden Dienstleistungsvertrag behoben ist und, im Falle einer Zugangsverweigerung gemäß Ziffer 8.4 (b) oben, bis etwaige Maßnahmen oder Androhungen von Maßnahmen zugunsten von Network Innovations geklärt oder beseitigt sind und in jedem Fall, bis Network Innovations zu seiner angemessenen Zufriedenheit zugesichert wird, dass die Umstände, die zu einer Zugangsverweigerung geführt haben, nicht erneut auftreten werden.
Die Verweigerung des Zugangs des Kunden zu einem Dienst durch Network Innovations gemäß dieser Klausel führt nicht zu einer Gutschrift wegen Ausfallzeit zugunsten des Kunden, und die Zahlungsverpflichtungen des Kunden bleiben weiterhin fällig und zahlbar.
Der Kunde erkennt an, dass es in ungewöhnlichen oder abnormalen technischen Situationen oder anderen unvorhergesehenen Situationen erforderlich sein kann, dass Network Innovations die Nutzung des Dienstes durch den Kunden bewusst vorzeitig beendet oder unterbricht, und zwar ausschließlich zum Schutz des allgemeinen Zustands und der Leistungsfähigkeit des Dienstes. Soweit technisch machbar, wird Network Innovations den Kunden mindestens 24 Stunden im Voraus über eine solche Vorwegnahme oder Unterbrechung informieren und alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um seine Maßnahmen während solcher Zeiträume so zu planen und durchzuführen, dass die Beeinträchtigungen für die Nutzer des Dienstes so gering wie möglich gehalten werden.
Entspricht der Dienst nicht den Dienstspezifikationen, der Kunde sich jedoch dafür entscheidet, den betreffenden Dienst in seiner eingeschränkten Form weiterhin zu nutzen, kann Network Innovations die Nutzung durch den Kunden nach Bedarf unterbrechen, um Tests durchzuführen oder sonstige Maßnahmen zu ergreifen, die angemessen sind, um zu versuchen, den betroffenen Dienst wieder in den Zustand gemäß den Dienstspezifikationen zu versetzen. In einem solchen Fall koordiniert Network Innovations die Maßnahmen mit dem Kunden und unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, um die Gesamtbeeinträchtigung so gering wie möglich zu halten.
9.5 Fortbestand
Die Kündigung eines Dienstleistungsvertrags aus welchem Grund auch immer erlischt alle Verpflichtungen von Network Innovations zur Erbringung sowie die Verpflichtungen des Kunden zur Abnahme der Dienste, entbindet jedoch keine der Parteien von Verpflichtungen, die vor einer solchen Kündigung entstanden sind.
10. GEWÄHRLEISTUNGEN, HAFTUNG UND SCHADENSERSATZ
10.1 Beschränkte Gewährleistungen
Dienstleistung. Network Innovations gewährleistet, dass es die Dienstleistung ordnungsgemäß und fachgerecht in Übereinstimmung mit den geltenden Branchenstandards und -praktiken erbringt. Die Dienstleistung wird „wie besehen“ und „wie verfügbar“ bereitgestellt. Vorbehaltlich eines gegebenenfalls geltenden SLA garantiert Network Innovations nicht, dass der Dienst fehlerfrei ist. Darüber hinaus gibt Network Innovations aufgrund der technischen Natur von Datenkonfigurationen und der inhärenten Komplexität der Datenübertragung über eine Vielzahl von Satelliten- und anderen Betriebssystemen keine Zusicherung hinsichtlich des Erfolgs von Sprach- oder Datenverbindungen über irgendein System. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass alle Versuche, Datenverbindungen herzustellen – unabhängig davon, ob die Übertragung und der Verbindungsaufbau letztendlich erfolgreich waren – in Rechnung gestellt werden und im Falle von Streitigkeiten dieser Art keine Gutschriften gewährt werden. Neben einer möglichen unsachgemäßen Nutzung weisen alle Satellitensysteme inhärente Einschränkungen und Unregelmäßigkeiten auf, die zu Verbindungsabbrüchen bei Sprach- oder Datenverbindungen führen können. Verbindungsabbrüche werden nicht gutgeschrieben.
Produkte. Network Innovations wird, soweit der Hersteller des Produkts Network Innovations vertraglich dazu berechtigt hat, die Herstellergarantien an den Kunden abtreten. Die Garantie kann Ersatzteile und Vor-Ort-Arbeitsleistungen (mit Ausnahme von Reise- und Wartezeiten sowie Kosten Dritter, die dem Kunden zu den Tarifen von Network Innovations in Rechnung gestellt werden) für Reparaturen an dem/den Produkt(en) aufgrund von Mängeln und normalem Verschleiß während der geltenden Garantiezeit umfassen. Diese Reparaturverpflichtung gilt nicht in Fällen, in denen Network Innovations feststellt, dass das Produkt „Kundenereignissen“ ausgesetzt war.
Die in dieser Klausel genannten Gewährleistungen und Verpflichtungen zur Mängelbeseitigung treten an die Stelle aller anderen Gewährleistungen, Bedingungen und sonstigen Bestimmungen, unabhängig davon, ob diese ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich oder nach Gewohnheitsrecht impliziert sind, und alle derartigen anderen Gewährleistungen, Bedingungen und sonstigen Bestimmungen sind ausgeschlossen.
Unbeschadet der Allgemeingültigkeit von Ziffer 9.1 und zur Vermeidung von Zweifeln übernimmt Network Innovations keine Gewährleistung oder Zusicherung dafür, dass die Dienste frei von Unterbrechungen oder Störungen erbracht werden, und schließt ferner jegliche Verantwortung oder Haftung aus für:
- jegliche Beeinträchtigung, Unterbrechung oder Störung eines Teils oder der Gesamtheit der Dienste, die durch Ausfälle, Störungen, Funktionsunfähigkeit, Mängel oder Fehler des Satelliten, öffentlicher oder fremder Telekommunikationsnetze, der Infrastruktur, von Kabeln oder anderer Einrichtungen verursacht werden;
- die Inhalte der Daten, die vom Kunden bereitgestellten Produkte und Einrichtungen oder jegliche dadurch erbrachten oder vom Kunden genutzten Dienste;
- Handlungen oder Unterlassungen seitens des Kunden oder seiner Mitarbeiter, Beauftragten, Vertreter oder Auftragnehmer oder Dritter;
- Dienstleistungen oder Unterstützung, die von Network Innovations gemäß den ausdrücklichen Anweisungen oder Weisungen des Kunden erbracht wurden, sowie sonstige von Network Innovations gemäß diesen Anweisungen oder Weisungen ergriffene Maßnahmen oder Unterlassungen und/oder die daraus resultierenden Folgen; oder
- Schäden oder Verluste jeglicher Art, gleich aus welchem Grund (einschließlich Nutzungsausfall, Verluste aufgrund fehlender, verfälschter oder fehlgeleiteter E-Mails oder anderer elektronischer Nachrichten oder deren Inhalte).
10.2 Haftungsbeschränkung
In keinem Fall haftet Network Innovations für indirekte, zufällige, Folge-, Straf-, Sonder- oder ähnliche Schäden (sei es aus unerlaubter Handlung, Fahrlässigkeit, Gefährdungshaftung oder aufgrund einer anderen Haftungsgrundlage), einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Verlust tatsächlicher oder erwarteter Einnahmen oder Gewinne, des Kunden-Goodwills, Verlust von Geschäften, Einnahmen, Gewinnen oder Einsparungen, unabhängig davon, ob diese vorhersehbar waren oder nicht, die verursacht wurden durch (i) einen Mangel an den Einrichtungen von Network Innovations oder an einer Einrichtung, die Network Innovations dem Kunden zur Verfügung gestellt oder für ihn organisiert hat, oder (ii) die Bereitstellung eines Produkts oder einer Dienstleistung an den Kunden, eine Verzögerung bei der Bereitstellung eines Produkts oder einer Dienstleistung an den Kunden oder ein Versäumnis von Network Innovations, ein Produkt oder eine Dienstleistung bereitzustellen, oder (iii) aus welchem anderen Grund auch immer. Darüber hinaus erkennt der Kunde – ohne die Allgemeingültigkeit des Vorstehenden einzuschränken – an und erklärt sich damit einverstanden, dass er keinen Anspruch auf Schadenersatz aus welchem Grund auch immer, der sich aus den Produkten und/oder Dienstleistungen ergibt oder damit in Zusammenhang steht, gegen (a) die Network Innovations-Gruppe oder (b) einen Dienstleistungs- oder Produktlieferanten von Network Innovations hat. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die Gesamthaftung von Network Innovations gegenüber dem Kunden oder Dritten für Verluste oder Schäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit einem Dienstleistungsvertrag ergeben, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Verstöße gegen gesetzliche Pflichten oder aus sonstigen Gründen, auf einen Betrag begrenzt ist, der den Gesamtbetrag nicht übersteigt, den der Kunde im Zusammenhang mit dem betroffenen Dienstleistungsvertrag, der Gegenstand der Forderung ist, im Monat unmittelbar vor der Geltendmachung der Forderung an Network Innovations gezahlt hat.
10.3 Freistellung
Der Kunde stellt die Network Innovations-Gruppe von allen Ansprüchen, Haftungen, Verlusten, Kosten oder Schäden (einschließlich angemessener Anwaltskosten und Gerichtskosten) frei, die sich aus der Erbringung einer Dienstleistung und/oder der Nutzung der Produkte, Dienstleistungen oder Einrichtungen von Network Innovations durch den Kunden oder seine Endnutzer ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, einschließlich, unter anderem (a) solche, die sich aus einer Übertragung durch den Kunden oder seine Endnutzer ergeben, die tatsächlich oder angeblich verleumderisch, diffamierend, obszön, unanständig ist, eine Verletzung der Privatsphäre oder der Sicherheit von Übertragungen darstellt, eine Verletzung des Urheberrechts oder eines anderen Rechts des geistigen Eigentums darstellt oder anderweitig rechtswidrig ist; oder (b) die Verletzung der Verpflichtungen des Kunden gemäß der vorstehenden Ziffer 6 oder (c) solche, die sich aus Ansprüchen ergeben, die von Endnutzern oder sonstigen Dritten im Zusammenhang mit einer Dienstleistung geltend gemacht werden, einschließlich Streitigkeiten zwischen dem Kunden, seinen Endnutzern, anderen Empfängern der Übertragungen und/oder Anbietern von Übertragungsinhalten; oder (d) jegliche Gewährleistungen, Zusicherungen oder Erklärungen, die der Kunde gegenüber Dritten im Zusammenhang mit einer Dienstleistung abgibt. Die in den Ziffern 9.2 und 9.3 festgelegten Haftungsbeschränkungen gelten zugunsten der Network Innovations Group, und die in dieser Ziffer 9.4 festgelegten Freistellungen kommen der Network Innovations Group zugute.
11. RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM
Network Innovations ist Inhaber der in den Produkten und Dienstleistungen enthaltenen Rechte an geistigem Eigentum oder verfügt über eine Lizenz zu deren Nutzung. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, werden dem Kunden keine ausdrücklichen oder stillschweigenden Lizenzen in Bezug auf Rechte an geistigem Eigentum gewährt, mit Ausnahme einer beschränkten Lizenz zur Nutzung der Produkte und Dienstleistungen gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Bestimmungen eines Dienstleistungsvertrags. Jede unbefugte Nutzung der geistigen Eigentumsrechte an den Produkten und Dienstleistungen stellt einen wesentlichen Vertragsbruch dar, der Network Innovations zu den hierin und nach geltendem Recht genannten Rechtsbehelfen berechtigt. Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen erklärt sich der Kunde damit einverstanden und verpflichtet sich, Network Innovations von allen Ansprüchen, Verlusten, Kosten und Schäden freizustellen und schadlos zu halten, die sich aus einer Verletzung der geistigen Eigentumsrechte ergeben oder dadurch entstehen.
12. RECHTSBEHELFE
Die hierin vorgesehenen Rechtsbehelfe sind kumulativ und gelten zusätzlich zu allen anderen Rechten oder Rechtsbehelfen, die einer der Parteien nach Gesetz, Billigkeitsrecht oder im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags zustehen. Keine Bestimmung dieser Vereinbarung oder eines Dienstleistungsvertrags soll eine der Parteien daran hindern, gegebenenfalls Unterlassungsansprüche geltend zu machen, um die andere Partei daran zu hindern, ihre Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung oder einem Dienstleistungsvertrag vorsätzlich oder absichtlich zu verletzen, oder um die andere Partei zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung zu zwingen.
Network Innovations ist berechtigt, Unterlassungsansprüche oder andere billigkeitsrechtliche Rechtsbehelfe geltend zu machen, um einen Verstoß oder einen drohenden Verstoß des Kunden gegen einen Dienstleistungsvertrag zu beheben oder zu verhindern, ohne dass die Hinterlegung einer Kaution oder einer sonstigen Sicherheit erforderlich ist. Die Rechte und Rechtsbehelfe von Network Innovations im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags sind nicht abschließend und gelten zusätzlich zu allen anderen gesetzlich oder nach Billigkeitsrecht vorgesehenen Rechten und Rechtsbehelfen. Wird gegen eine der Parteien ein Rechtsstreit angestrengt, so trägt die unterlegene Partei in diesem Rechtsstreit die Gebühren, Kosten und Aufwendungen der obsiegenden Partei.
13. ABTRETUNG
13.1 Unternehmen der Network Innovations-Gruppe
Einzelne Dienstleistungsverträge können zwischen dem Kunden und Network Innovations oder einem beliebigen Unternehmen der Network Innovations-Gruppe geschlossen werden. Dementsprechend gelten in Bezug auf jeden einzelnen Dienstleistungsvertrag alle Verweise auf „Network Innovations“ in diesem Dokument im jeweiligen Kontext als Verweis auf das jeweilige Unternehmen der Network Innovations-Gruppe, das diesen Dienstleistungsvertrag abschließt, und schließen dieses ein. Zur Vermeidung von Zweifeln sei darauf hingewiesen, dass der Abschluss eines Dienstleistungsvertrags, der diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthält, durch ein Unternehmen der Network Innovations-Gruppe weder Network Innovations noch ein anderes Unternehmen der Network Innovations-Gruppe als dasjenige, das den Dienstleistungsvertrag abschließt, bindet und auch nicht dazu bestimmt ist, diese zu binden.
13.2 Abtretung durch Network Innovations
Network Innovations ist berechtigt, seine Rechte und Ansprüche aus einem Dienstleistungsvertrag sowie alle fälligen oder künftig fälligen Beträge aus einem Dienstleistungsvertrag aus beliebigen Gründen an einen Abtretungsempfänger abzutreten. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass er nach Erhalt einer Mitteilung von Network Innovations über eine solche Abtretung alle seine Verpflichtungen direkt zugunsten des Abtretungsempfängers erfüllt und alle fälligen oder künftig fälligen Beträge direkt an den Abtretungsempfänger zahlt, sofern dies angeordnet wird. Nach Erhalt der Mitteilung über eine solche Abtretung verpflichtet sich der Kunde, die Unterlagen zu unterzeichnen und an Network Innovations zu übermitteln, die der Abtretungsempfänger von Network Innovations in angemessener Weise verlangen kann. Im Sinne dieser Klausel bedeutet „abtreten“ das Gewähren, Verkaufen, Übertragen, Belasten oder sonstige direkte oder indirekte, vollständige oder teilweise Übertragen.
13.3 Abtretung durch den Kunden
Der Kunde darf seine Rechte aus einem Dienstleistungsvertrag nur vollständig (hinsichtlich des abgetretenen Vertrags) und nur nach Einholung der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung von Network Innovations abtreten; diese Zustimmung kann nach alleinigem Ermessen von Network Innovations verweigert oder an Bedingungen geknüpft werden. Im Sinne dieser Klausel bedeutet „abtreten“ das Gewähren, Verkaufen, Abtreten, Belasten, sonstige Übertragen, Lizenzieren, Vermieten, Untervermieten oder die Erlaubnis zur Nutzung, direkt oder indirekt, ganz oder teilweise.
13.4 Rechtsnachfolger
Vorbehaltlich aller vorstehenden Bestimmungen zur Abtretung ist jeder Dienstleistungsvertrag für die Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger der Parteien verbindlich und wirkt zu deren Gunsten; jedoch entbindet keine Abtretung eines Dienstleistungsvertrags eine der Parteien von ihren Verpflichtungen gegenüber der anderen Partei. Jede angebliche Abtretung durch eine der Parteien, die nicht den hierin enthaltenen Bestimmungen entspricht, ist null und nichtig und unwirksam.
14. ZUSICHERUNGEN, GEWÄHRLEISTUNGEN UND VERPFLICHTUNGEN
Vorbehaltlich der Tatsache, dass bestimmte Anträge möglicherweise noch bei der zuständigen Behörde anhängig sind oder später von Network Innovations bei dieser eingereicht werden, versichern und gewährleisten Network Innovations und der Kunde einander jeweils und erklären sich damit einverstanden, dass:
- sie über das Recht, die Befugnis und die Vollmacht verfügt, einen Dienstleistungsvertrag abzuschließen und ihre Verpflichtungen daraus zu erfüllen;
- sie alle erforderlichen Maßnahmen auf Gesellschafter- oder Unternehmensebene, je nach Anwendbarkeit, getroffen hat, um den Abschluss, die Aushändigung und die Erfüllung eines Dienstleistungsvertrags zu genehmigen, und ein Dienstleistungsvertrag eine rechtmäßige, gültige und verbindliche Verpflichtung für sie darstellt;
- die Erfüllung seiner Verpflichtungen stellt keinen wesentlichen Verstoß gegen geltende Gesetze, Vorschriften, Verordnungen oder Anordnungen einer Behörde oder gegen einen Vertrag dar, dem er unterliegt;
- alle öffentlichen oder privaten Zustimmungen, Genehmigungen, Vereinbarungen, Lizenzen oder Ermächtigungen, die für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus einem Dienstleistungsvertrag, dem er unterliegt, erforderlich sind, wurden bereits eingeholt oder er wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um diese rechtzeitig einzuholen; und
- ihm ist kein Vermittler bekannt, der im Zusammenhang mit den Verhandlungen und Gesprächen im Vorfeld des Abschlusses eines Dienstleistungsvertrags beteiligt war, oder ein Vermittler, der bei Abschluss der in einem Dienstleistungsvertrag vorgesehenen Transaktionen Anspruch auf eine Gebühr oder Provision haben könnte.
15. SONSTIGES
15.1 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Sofern in einem Dienstleistungsvertrag nichts anderes festgelegt ist, unterliegt ein Dienstleistungsvertrag den Gesetzen des Bundesstaates und des Landes, in dem die vertragschließende Einheit von Network Innovations ihren Sitz hat, die den Dienstleistungsvertrag abschließt, unter Ausschluss der Grundsätze des Kollisionsrechts. Die Parteien vereinbaren hiermit, sich der nicht ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte des Staates und des Landes am Sitz der Vertragspartei von Network Innovations zu unterwerfen, die den Dienstleistungsvertrag unterzeichnet. Der Kunde erklärt sich ferner damit einverstanden, dass diese Gerichte die am besten geeigneten und zweckmäßigsten Gerichte zur Beilegung von Streitigkeiten aus einem Dienstleistungsvertrag sind, und wird dementsprechend keine gegenteiligen Einwände erheben. Dementsprechend verzichtet der Kunde unwiderruflich auf jeglichen Einwand, den er jetzt oder in Zukunft gegen den Gerichtsstand eines Verfahrens erheben könnte, sowie auf jegliche Behauptung, die er jetzt oder in Zukunft vorbringen könnte, dass ein Verfahren vor einem ungünstigen Gerichtsstand angestrengt worden sei, sofern dieser Gerichtsstand unter die hier genannten Gerichte fällt. Die Parteien vereinbaren, dass die hierin getroffene Wahl des Gerichtsstands ausschließlich zum Vorteil der Vertragspartei von Network Innovations erfolgt. Folglich wird die Vertragspartei von Network Innovations nicht daran gehindert, Verfahren im Zusammenhang mit einer Streitigkeit aus einem Dienstleistungsvertrag vor anderen zuständigen Gerichten anzustrengen. Soweit gesetzlich zulässig, kann die Vertragspartei von Network Innovations parallele Verfahren in beliebig vielen Gerichtsbarkeiten einleiten. Die vorgenannte Gerichtsstandswahl ist von den Parteien als zwingend und nicht als fakultativ beabsichtigt, wodurch die Möglichkeit eines Rechtsstreits zwischen den Parteien in Bezug auf oder aufgrund eines Dienstleistungsvertrags in einer anderen als der in diesem Absatz genannten Gerichtsbarkeit ausgeschlossen wird. Jedes gegen eine Partei in einem Rechtsstreit oder Verfahren ergangene rechtskräftige Urteil ist hinsichtlich des Gegenstands dieses Urteils endgültig und kann in anderen Gerichtsbarkeiten in jeder gesetzlich vorgesehenen Weise vollstreckt werden. Der Kunde erkennt an, dass die hierin vorgesehenen Verpflichtungen kommerzieller Natur sind, und verzichtet hiermit ausdrücklich auf jegliche Geltendmachung staatlicher Immunität oder anderer Einreden, die ihm in seiner Eigenschaft als staatliche oder quasi-staatliche Behörde zustehen könnten.
15.2 Kein Schwurgerichtsverfahren
Die Parteien verzichten hiermit wissentlich, freiwillig und bewusst auf das Recht, das einer der Parteien möglicherweise zusteht, auf ein Schwurgerichtsverfahren in Bezug auf Rechtsstreitigkeiten, die auf diesem Vertrag beruhen oder sich aus, im Rahmen oder im Zusammenhang mit einem Dienstleistungsvertrag und allen Dokumenten ergeben, deren Unterzeichnung im Zusammenhang damit vorgesehen ist, oder in Bezug auf Verhaltensweisen, Geschäftsgepflogenheiten, Erklärungen (mündlich oder schriftlich) oder Handlungen einer der Parteien. Diese Bestimmung ist ein wesentlicher Anreiz für die Annahme eines Dienstleistungsvertrags durch die Parteien.
15.3 Salvatorische Klausel
Keine der hierin enthaltenen Bestimmungen darf so ausgelegt werden, dass sie die Vornahme einer rechtswidrigen Handlung erfordert. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nicht durchsetzbar sein, so wird die betroffene Bestimmung nur in dem Umfang eingeschränkt und begrenzt, der erforderlich ist, um die Einhaltung der gesetzlichen Mindestanforderungen zu ermöglichen.
15.4 Keine Drittbegünstigten
Sofern hierin nicht ausdrücklich anders festgelegt, gelten die Bestimmungen ausschließlich zugunsten von Network Innovations und dem Kunden, und kein Dritter ist berechtigt, diese Bestimmungen durchzusetzen oder daraus Vorteile zu ziehen. Beide Parteien erkennen an und vereinbaren, dass die betrieblichen Anforderungen zum Nutzen sowohl von Network Innovations als auch aller anderen Kunden bestimmt sind, die die von Network Innovations bereitgestellten Einrichtungen nutzen, und dass diese beabsichtigten Begünstigten separat oder zusätzlich zu den Vertragsparteien die Durchsetzung dieser Bestimmungen geltend machen können.
15.5 Verzicht
Der Verzicht auf die Geltendmachung eines Verstoßes gegen eine Bestimmung dieser Vereinbarung gilt nicht als Verzicht auf die Geltendmachung eines anderen oder späteren Verstoßes und darf auch nicht als solcher ausgelegt werden. Das Versäumnis oder die Verzögerung bei der Ausübung eines Rechts, Rechtsmittels oder einer Befugnis gilt nicht als Verzicht auf andere Rechte, Rechtsmittel oder Befugnisse.
15.6 Mitteilungen
Allgemeine Mitteilungen. Alle Mitteilungen und sonstigen Kommunikationen einer Partei an die andere Partei bedürfen, sofern nicht ausdrücklich anders vorgesehen, der Schriftform und gelten mit der tatsächlichen Zustellung an die in einem Dienstleistungsvertrag angegebene Adresse und/oder Faxnummer und/oder E-Mail-Adresse als zugestellt. Jede Partei wird die andere Partei unverzüglich schriftlich über jede Änderung der Adresse, des benannten Vertreters oder der Telefon- oder Faxnummer oder E-Mail-Adresse informieren.
Telefonische Mitteilungen. Zum Zweck des Empfangs von Mitteilungen von Network Innovations bezüglich technischer Probleme, einschließlich solcher im Zusammenhang mit Dienstausfällen und der Wiederherstellung des Dienstes, hat der Kunde ein Telefon bereitzuhalten, das während der gesamten Zeit, in der der Kunde den Dienst von Network Innovations in Anspruch nimmt, jederzeit erreichbar ist. Alle derartigen Mitteilungen erfolgen in englischer Sprache und werden mit dem Telefonanruf einer Partei an die andere Partei wirksam. Jede Partei hat alle telefonischen Mitteilungen unverzüglich schriftlich unter der in der jeweiligen Dienstleistungsvereinbarung angegebenen Adresse und/oder Faxnummer und/oder E-Mail-Adresse zu bestätigen.